Am 30.1 haben wir diese Frage schon einmal gestellt. Es gibt zwischen Anwälten und Gewerkschaft unterschiedliche Aussagen.
Hat jemand Praxisnahe Beispiele, weil es keine Gesetzestexte hierzu gibt?Auf der einen Seite müssen wir unserer Arbeitsverpflichtung nachkommen,auf der anderen Seite sind wir verpflichtet,als Betriebsräte unsere Aufgaben wahrzunehmen.-Vielen Dank im voraus!!!