Kurzarbeit bei Teilzeitbeschäftigung
Wenn aus wirschaftlichen Gründen Kurzarbeit für die Beschäftigten eintritt, trifft das nur für Vollzeitbeschäftigung zu oder auch für Teilzeitbeschäftigung?
Community-Antworten (2)
01.04.2009 um 23:36 Uhr
Kurzarbeit betrifft zunächst alle Beschäftigten, es wird aber sicherlich von Abteilung zu Abteilung und von Monat zu Monat zu eintscheiden sein, für welche Arbeitnehmer Kurzarbeit Sinn macht und in welchem Maße. Mindestanforderung ist 10% Differenz zwischen Soll- und Istentgelt, sonst bekommt der AG das KuG nicht erstattet.
11.07.2018 um 13:44 Uhr
Und die Mindestarbeitszeit für Teilzeit-AN beträgt 18 Stunden.
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