Erstellt am 01.04.2009 um 21:36 Uhr von aufitauchi
Kurzarbeit betrifft zunächst alle Beschäftigten, es wird aber sicherlich von Abteilung zu Abteilung und von Monat zu Monat zu eintscheiden sein, für welche Arbeitnehmer Kurzarbeit Sinn macht und in welchem Maße. Mindestanforderung ist 10% Differenz zwischen Soll- und Istentgelt, sonst bekommt der AG das KuG nicht erstattet.
Erstellt am 11.07.2018 um 11:44 Uhr von IchIchIch
Und die Mindestarbeitszeit für Teilzeit-AN beträgt 18 Stunden.