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Kurzarbeit bei Teilzeitbeschäftigung

A
amely
Jul 2018 bearbeitet

Wenn aus wirschaftlichen Gründen Kurzarbeit für die Beschäftigten eintritt, trifft das nur für Vollzeitbeschäftigung zu oder auch für Teilzeitbeschäftigung?

15.07102

Community-Antworten (2)

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aufitauchi

01.04.2009 um 23:36 Uhr

Kurzarbeit betrifft zunächst alle Beschäftigten, es wird aber sicherlich von Abteilung zu Abteilung und von Monat zu Monat zu eintscheiden sein, für welche Arbeitnehmer Kurzarbeit Sinn macht und in welchem Maße. Mindestanforderung ist 10% Differenz zwischen Soll- und Istentgelt, sonst bekommt der AG das KuG nicht erstattet.

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IchIchIch

11.07.2018 um 13:44 Uhr

Und die Mindestarbeitszeit für Teilzeit-AN beträgt 18 Stunden.

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