Folgende Problematik,
also unser AG möchte das die Nachtschicht nächste Woche am sonntag statt wie gewohnt Montags anfängt zu arbeiten. Er hat das einfach ohne BR beschlossen. Dadurch fängt die Nachtschicht Sonntag Nacht um 10 Uhr an und ört Donnerstags moegens um 6Uhr auf. Den AN geht dadurch der Feiertags Zuschlag verloren. Darf er das?