Erstellt am 01.04.2009 um 18:31 Uhr von Brauer
Ganz klar, Ja!!!!!!
Wenn er den BETRIEBSRAT mit ins Boot genommen hat, einen Antrag gestellt und dieser dann durch das BR Gremium beschlossen wurde.
Es ist eine Änderung der Arbeitszeit und die ist durch den BR mitbestimmungs pflichtig.
Den § habe scho schnell nicht zur Hand aber die Wissenden hier werden ihn bestimmt noch posten.
Erstellt am 01.04.2009 um 19:09 Uhr von dummbax
Wenn der BR zugestimmt hat, darf der AG das.
Bloss welcher Feiertagszuschlag geht verloren?
Für Karfreitag zählt der Feiertag doch eh erst mit Beginn der Frühschicht,
06.00, daher sehe ich keinen Verlust
Erstellt am 01.04.2009 um 19:44 Uhr von Kölner
@dummbax, Brauer
Er hat das OHNE BR beschlossen!
@plastikman
Da würde ich aktiv werden - morgen noch!
Erstellt am 01.04.2009 um 19:59 Uhr von Mona-Lisa
@Kölner,
"morgen noch"
so eine Aussage bringst auch nur du fertig! Das ist ja bereits vergangene Zukunft! ;-))
Erstellt am 01.04.2009 um 20:32 Uhr von Kölner
@Mona-Lisa
Naja. Ist ja erst die nächste Woche gemeint...
Erstellt am 02.04.2009 um 09:21 Uhr von Angi1
Hallo Platikman,
das der AG das darf steht im ArbZG § 9 Abs. 2. Aber ohne eure Zustimmung geht nichts.
MfG
Angi1