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Arbeitsbeginn um einen Tag verschieben ?

P
plastikman
Nov 2016 bearbeitet

Folgende Problematik, also unser AG möchte das die Nachtschicht nächste Woche am sonntag statt wie gewohnt Montags anfängt zu arbeiten. Er hat das einfach ohne BR beschlossen. Dadurch fängt die Nachtschicht Sonntag Nacht um 10 Uhr an und ört Donnerstags moegens um 6Uhr auf. Den AN geht dadurch der Feiertags Zuschlag verloren. Darf er das?

6.02306

Community-Antworten (6)

B
Brauer

01.04.2009 um 20:31 Uhr

Ganz klar, Ja!!!!!! Wenn er den BETRIEBSRAT mit ins Boot genommen hat, einen Antrag gestellt und dieser dann durch das BR Gremium beschlossen wurde. Es ist eine Änderung der Arbeitszeit und die ist durch den BR mitbestimmungs pflichtig. Den § habe scho schnell nicht zur Hand aber die Wissenden hier werden ihn bestimmt noch posten.

D
Dummbax

01.04.2009 um 21:09 Uhr

Wenn der BR zugestimmt hat, darf der AG das. Bloss welcher Feiertagszuschlag geht verloren? Für Karfreitag zählt der Feiertag doch eh erst mit Beginn der Frühschicht, 06.00, daher sehe ich keinen Verlust

K
Kölner

01.04.2009 um 21:44 Uhr

@dummbax, Brauer Er hat das OHNE BR beschlossen!

@plastikman Da würde ich aktiv werden - morgen noch!

M
Mona-Lisa

01.04.2009 um 21:59 Uhr

@Kölner, "morgen noch" so eine Aussage bringst auch nur du fertig! Das ist ja bereits vergangene Zukunft! ;-))

K
Kölner

01.04.2009 um 22:32 Uhr

@Mona-Lisa Naja. Ist ja erst die nächste Woche gemeint...

A
Angi1

02.04.2009 um 11:21 Uhr

Hallo Platikman, das der AG das darf steht im ArbZG § 9 Abs. 2. Aber ohne eure Zustimmung geht nichts.

MfG Angi1

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