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Kurzarbeit bei Beschäftigungsgarantie möglich?

J
jigeen
Nov 2016 bearbeitet

Unser Chef will Kurzarbeit einführen. Wir haben auf dem Seminar gelernt, dass diese dazu dient, Entlassungen zu verhindern. Wir haben eine Garantie, dass es bis Ende 2009 keine betriebsbedingten Kündigungen gibt. Kann man unter dieser Voraussetzung überhaupt Kurzarbeit einführen? Sein Argument: Wenn wir jetzt keine Kosten einsparen (durch Kurzarbeit), wird es im nächsten Jahr Entlassungen gben...

7.03006

Community-Antworten (6)

P
pirat

01.04.2009 um 00:02 Uhr

@jigeen, "Unser Chef will Kurzarbeit einführen. Wir haben auf dem Seminar gelernt, dass diese dazu dient, Entlassungen zu verhindern...." Kann man unter dieser oraussetzung überhaupt Kurzarbeit einführen"....na viel habt Ihr aber nicht gelernt!

gucks Du hier.... http://www.br-wiki.de/index.php?purl=/index.html&page=Seite%3ACheckliste%26%23x3a%3B+Kurzarbeit+-+Betriebsvereinbarung

R
rolfo2

01.04.2009 um 09:13 Uhr

Kurzarbeit ist dafür da "Betriebsbedingte Kündigungen" zu vermeiden, das ist richtig. In eurer BV solltet ihr dies vereinbaren dass es bis.......................keine betriebsbedingten Kündigungen gibt

S
Schwarzerhengst

01.04.2009 um 11:58 Uhr

Kurzarbeit ist dafür da "Betriebsbedingte Kündigungen" zu vermeiden, das ist richtig. In eurer BV solltet Ihr auf jedenfall vereinbaren, dass während der Kurzarbeit keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden. Es könnte sonst passierten, dass man hier Kündigungen ausspricht und nach der Kurzarbeit die Beschäftigten sofort gehen können. Wenn Ihr eine BV macht, wo drin steht: Es darf keine betriebsbedingte Kündigungen bis........ geben, ist Letztendlich das Papier nicht wert, wenn keine Arbeit da ist.

J
jigeen

01.04.2009 um 16:10 Uhr

Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt. Wir haben bereits eine unterzeichnete Zusage, dass es im Jahre 2009 keine betriebsbedingten Kündigungen geben darf. D.h. wenn jetzt Kurzarbeit eingeführt würde, dann würde sie jedenfalls nicht dazu dienen, Entlassungen zu verhindern. Würden die Argen unter dieser Voraussetzung Kurzarbeitergeld zahlen? Denn - wie gesagt - entlassen wird dieses Jahr ohnehin niemand. Und im Moment haben wir auch alle gut zu tun, unsere Firma wächst um 10%. Kurzarbeit würde dazu dienen, einen Wettbewerbsvorteil zu erringen. In meinen Augen wäre das Missbrauch, aber ich weiß nicht, ob die anderen BRs das auch so sehen.

M
mic34

01.04.2009 um 17:28 Uhr

hä???

Kurzarbeit ist dazu da um Arbeitsmangel zu kompensieren, um so Enlassungen zu vermeiden! Wenn ihr alle gut zu tun habt und expandiert, wie wollt ihr oder wie will der AG dann KUA beantragen??? Wenns nur um Kosteneinsparung geht, da müsste sich der AG schon was anderes einfallen lassen. Und entlassen um Kosten zu sparen und gleichzeitig expandieren? Wie soll denn das funzen? Letztendlich ist das KUG aus einem Topf in den wir alle eingezahlt haben für schlechte Zeiten, aber nicht um einen Wettbewerbsvorteil zu haben. Der AG kann ja seinen Firmenwagen abgeben, dass spart auch Geld!

Gruß Mic34

J
jigeen

01.04.2009 um 22:32 Uhr

Ich weiß, dass unser AG spinnt, aber leider tendiert er dazu, die Gunst der Stunde nutzen zu wollen. Dass es völlig daneben ist, weiß ich. Aber er verbreitet eben Angst und Schrecken dass er dann zum 1.1.10 Leute entlässt, wenn wir nicht mitziehen... im Moment noch unterschwellig, aber ich kenne ihn leider, dem ist jedes Mittel recht. Frage ist nur, welche Möglichkeiten wir haben..

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