Erstellt am 30.03.2009 um 17:48 Uhr von Joachim_N
Hallo,
was hast du denn für einen Arbeitvertrag?
Steht dort was von den Arbeitszeiten?
Wurde die Versetzung dir mitgeteilt?
Hat der BR der Versetzung denn zugestimmt?
Erhälts du denn jetzt auch Zulagen für die Schichtarbeit?
Wenn dein Arbeitsvertrag einen dierekten Bezug zu deiner alten Tätigkeit hat, verlange doch von deinem AG dass er dich Vertragsgemäß einsetzt.
Du kannst aber auch als BR eine Beschwerde nach §84 BetrVG an den BR machen. Dann muss das auf einer BR Sitzung behandelt werden, und wenn der BR (Bei der Abstimmung musst du dann kurz die Sitzung verlassen) der Beschwerde zustimmt muss der BR das Gespräch mit dem AG suchen.
Gruß Joachim
Erstellt am 30.03.2009 um 18:36 Uhr von AIONA
Ich habe einen unbefristeten AV. Ich bin schon 15Jahre in den Betrieb und war auch schon früher in der Abteilung tätig. Nach mein letzten Erziehungsurlaub hat mir der AG die neue Abteilung angeboten zwecks Arbeitszeiten und Kinder. Ich war natürlich darüber sehr froh,da die Arbeitszeiten ideal sind. Inzwischen arbeite ich schon 5Jahre dort.
Der BRV wurde nur informiert das ich erst mal versetzt werde mit meiner Zustimmung. Die war aber nur auf Februar bezogen und nicht die Verlängerung.
Die Zulagen für die Schicharbeit erhalte ich.
Erstellt am 30.03.2009 um 22:20 Uhr von nicoline
@Joachim_N
genau genommen, ist die Beschwerde nach §84 die bei den zuständigen Stellen, § 85 die beim BR. Nach § 84 muß die zuständige Stelle entscheiden, ob die Beschwerde berechtigt ist nach §85 der BR. In diesem Fall wäre die Frage, wer wohl eher die Beschwerde als berechtigt erachtet oder welches die zuständige Stelle ist wenn man diesen Satz beachtet:
*es gefällt ihm gar nicht das ich jetzt auch noch im Betriebsrat bin,da er ja mit der BRV sehr gut auskommt.*
Erstellt am 31.03.2009 um 10:59 Uhr von Angi1
Hallo Aiona,
nach dem betriebsverfassungsrechtlichen Versetzungsbegriffs des § 95 Abs. 3 BetrVG ist unter Versetzung die tatsäche Zuweisung einer anderen Arbeit die länger als einen Monat dauert zu verstehen.
Also soll der BR eine Anhörung zur Versetzung nach § 99 BetrVG verlangen, die er dann unter Abs. 2 Punkt 4 widersprechen kann. Verweigert der BR seine Zustimmung zur Versetzung kann der AG diese nur vom Arbeitsgericht ersetzen lassen.
MfG
Angi1
Erstellt am 31.03.2009 um 14:56 Uhr von DonJohnson
@Angi1
*nach dem betriebsverfassungsrechtlichen Versetzungsbegriffs des § 95 Abs. 3 BetrVG ist unter Versetzung die tatsäche Zuweisung einer anderen Arbeit die länger als einen Monat dauert zu verstehen.*
Genaugenommen ist das nciht ganz richtig! Auch eine erhebliche Änderung der Umstände gilt als Versetzung wenn sie unter einer zeitlchen Dauer von den besagten drei Monaten liegt. Eine reine Verlegung in eine andere Schicht gehört allerdings nciht dazu. In diesem Fall ist aber die unterschiedliche Lage und die Verteilung auf die unterschiedliche Anzahl der Arbeitstage durchaus eine erhebliche Veränderung nach BetrVG.
Die Zustimmungsverweigerung nach Satz 4 ist so eine Sache, da eine "Benachteiligung" wie ich es verstanden habe, doch betrieblich notwendig ist. Eventuell greift hier Abs 3, leider wissen wir nciht, ob der BR vom AG eine solche verlangt hat.
Man könnte hier mal in den 100er schauen. Dieser könnte eventuell zutreffend sein. Vielleicht ist hier die des Rätsels Lösung... Hierfür bräuchte man aber mehr internes Wissen!
Erstellt am 31.03.2009 um 17:16 Uhr von AIONA
Hallo,habt erst mal vielen Dank für die Antworten. Nun weiß ich aber trotzdem noch nicht ob ich Anspruch auf meine alte Arbeitszeit habe. Das heißt von Mo-Fr 8.00-16.30Uhr.Und wie lange muß ich mir das gefallen lassen in einer anderen Abteilung zu arbeiten? Ich bin seit Januar auch im BR und war noch zu keiner Schulung. Wie und wo muß man die beantragen?
Erstellt am 31.03.2009 um 17:31 Uhr von nicoline
DJ
*Genaugenommen ist das nciht ganz richtig! Auch eine erhebliche Änderung der Umstände gilt als Versetzung wenn sie unter einer zeitlchen Dauer von den besagten drei Monaten liegt. Eine reine Verlegung in eine andere Schicht gehört allerdings nciht dazu. In diesem Fall ist aber die unterschiedliche Lage und die Verteilung auf die unterschiedliche Anzahl der Arbeitstage durchaus eine erhebliche Veränderung nach BetrVG.*
;-)))))))))) endlich mal ausgesprochen, im Zusammenhang mit Versetzung;-))))))))))
*wie ich es verstanden habe, doch betrieblich notwendig ist.*
das würde ich, als zuständiger BR, aber richtig ausführlich begründet haben wollen.
Wichtig wäre auch noch zu wissen, was im AV bzgl. Arbeitsplatz und Versetzung enthalten ist. Und es stellt sich auch die Frage, ob dem BR ein Antrag zur Versetzung vorgelegt und wenn ja, wie über diesen Antrag abgestimmt wurde.
Erstellt am 31.03.2009 um 17:39 Uhr von nicoline
AIONA
*ob ich Anspruch auf meine alte Arbeitszeit habe*
versuch doch erst mal unsere Fragen zu beantworten:
Was steht in Deinem Arbeitsvertrag bzgl Arbeitszeiten und Arbeitsplatz
*Ich bin seit Januar auch im BR und war noch zu keiner Schulung. Wie und wo muß man die beantragen??*
In der nächsten Sitzung erklärst Du bitte mal im Gremium, dass Du auf Schulung möchtest. Es bedarf einer ganz bestimmten Verfahrensweise, um das auf den Weg zu bringen, aber den sollte das Gremium eigentlich kennen!
Erstellt am 31.03.2009 um 17:43 Uhr von DonJohnson
nicoline
*;-)))))))))) endlich mal ausgesprochen, im Zusammenhang mit Versetzung;-))))))))))*
Tja, leider müssen einige Dinge immer und immer wieder wiederholt werden ;-)))
*das würde ich, als zuständiger BR, aber richtig ausführlich begründet haben wollen.*
Das hoffe ich doch - ich wäre da nciht anders ;-)
*Wichtig wäre auch noch zu wissen, was im AV bzgl. Arbeitsplatz und Versetzung enthalten ist.*
Was das MBR des Gremiums angeht, ist eine Regelung im AV nciht relevant
*Und es stellt sich auch die Frage, ob dem BR ein Antrag zur Versetzung vorgelegt und wenn ja, wie über diesen Antrag abgestimmt wurde.*
Das sehe ich genau so und befürchte oder hoffe, dass der Antrag nciht vorgelegt wurde ;-)))
@AIONA
*Ich bin seit Januar auch im BR und war noch zu keiner Schulung. Wie und wo muß man die beantragen?*
Schau mal hier:
http://www.br-in-aktion.de/seminar/index.php
Da ist es sehr gut beschrieben - sogar zum ansehen - die anderen "Fälle" sind so schlecht auch nciht ;-)
Erstellt am 31.03.2009 um 18:01 Uhr von AIONA
Die Versetzung wurde nur mündlich ausgehandelt, es sollte ja nur ein Monat sein.
Mein BRV sagte mir das ich ein AV mit den Betrieb gemacht habe und nicht mit der Abteilung. Ich wurde in den ganzen 15Jahren die ich dabei bin schon 6 mal versetzt. Und wie schon gesagt die Arbeitszeiten passten in der letzten Abteilung gut. Der BRV sagt das der AG sparen muß und kann somit keine Aushilfen einstellen. Er will uns vor der Kurzarbeit bewahren. Deshalb hätte ich auch keine Chance und solle warten bis alles besser wird, als wenn ich alles retten könnte.
Erstellt am 31.03.2009 um 18:36 Uhr von AIONA
Nun habe ich vergessen noch was zu meinen AV zu sagen. Ich habe vor 15Jahren einen unbefristeten AV gemacht mit der Tätigkeit wo ich jetzt wieder bin. Nach meinen Erziehungsurlaub habe ich einen Änderungsvertrag mit der neuen Tätigkeit und den verbundenen AZ unterschrieben. Also für die Abteilung wo ich vor der jetzigen Versetzung war.
Erstellt am 31.03.2009 um 19:08 Uhr von Joachim_N
Na also da hast du doch was in dr Hand.
Der neueste Vertrag gilt. Die Versetzung scheint mir hier dauerhaft nur durch eine Änderungskündigung möglich. Da müsstest du diese nur unter Vorbehalt annehmen und dieser dann wiedersprechen. Der Arbeitgeber hätte bei deiner Lebenssituation wohl erhebliche Probleme diese sozial zu rechtfertigen.
Wende dich auf jeden Fall an deine Gewerkschaft. Ein Brief von denen an deinen AG kann Wunder wirken, wenn dieser weis daß du nicht alleine dastehst.
Gru? Joachim