Erstellt am 30.03.2009 um 12:51 Uhr von DonJohnson
@Rolf
*Wir sind 5 Betriebsräte und wissen nicht,wie es dann zu Beschlüssen kommen soll*
Könntest du das mal näher erklären?
Erstellt am 30.03.2009 um 13:17 Uhr von erwin
Sofern Kurzarbeit vollumfänglich also ganze Tage erfolgen soll, unterbricht Mandatsarbeit die Kurzarbeit.
Vollfreigestellte BR gehen nicht in Kurzarbeit. Da die Zeit der Mandatsaufgaben und Kosten hierfür nicht auf KUG umgelegt werden darf.