Ablehnung Antrag Teilzeit während der Elternzeit - kann der BR offiziell Wiederspruch gegen diese Ablehnung einlegen?
Guten Morgen zusammen,
der Arbeitgeber hat den Antrag auf Teilzeit während der Elternzeit einer Mitarbeiterin mit der Begründung drigend betrieblicher Gründe abgelehnt. Die Aussage der sogenannten betrieblichen Gründe sehen wir nicht als gerechtfertigt und glauben dieses auch gut begründen zu können. Wie ist jetzt der formale Ablauf, kann der BR offiziell Wiederspruch gegen diese Ablehnung einlegen, worauf stützt dieses sich dann rechtlich? Vielen Dank für Eure Hilfe
Gruß Prisca
Community-Antworten (5)
30.03.2009 um 11:41 Uhr
@Prisca, die Gründe, die der AG vorgibt wären interessant..... Denn die betrieblichen Gründe müssten schon seeeehr gravierend sein, um auch vor Gericht als "betrieblicher Grund" akzeptiert zu werden.
Der formelle Ablauf ist der, dass ihr rechtlich gar nichts machen könnt. Die Kollegin muss gerichtlich dagegen vorgehen. Individualrecht nennt sich das und da könnt ihr nur so ne Art Gehhilfe stellen. Aber oftmals hilft auch ein Gepräch (4 Augen?) mit der GL, um denen die Möglichkeiten der Kollegin bei vorgeschobenen "betrieblichen Gründen" darzulegen....... ;-)
30.03.2009 um 12:41 Uhr
@Prisca ergänzend zu ML, besteht gegen den eigenen AG, unter den Voraussetzungen von § 15 Abs. 7 BEEG, ein einklagbarer Rechtsanspruch während der Elternzeit, Teilzeit zu verrichten. Die Frage ist nur, will man das? Vielleicht kann der BR auf dieser Basis vermitteln.
30.03.2009 um 12:44 Uhr
@Prisca Hat der AG als Grund nur "betriebliche Gründe" angeführt? Als ohne sie explizit zu nennen?
30.03.2009 um 13:28 Uhr
Die pauschale Aussage der "betrieblichen Gründe" reicht nach dem TzBfG bei Weitem nicht aus, tatsächlich ist da die Messlatte sehr hoch angelegt und sicher immer mit einer Einzelfallprüfung verbunden. Leider wird dies jedoch durch die Arbeitgeberseite derzeit gern so pauschal dargestellt, weil, man hat mit der "Wirtschaftskrise" ein Instrument entdeckt, mit welchem sich fortschrittliche, familienfreundliche und flexible Errungenschaften für die Arbeitnehmer möglichst unbemerkt aushebeln lassen! Wehret den Anfängen!
30.03.2009 um 15:16 Uhr
...vielen Dank für die Antworten, als betriebliche Gründe nennt der AG, das die MA nicht ins rollierende Schichtmodell mit eingesetzt werden kann sonndern nur auf Spätschicht einsetzbar ist. Also dann gibt es keinen Weg des BR´s außer qausi die Drohung das man der Kollegin empfehlen wird den Rechtsweg in Anspruch zu nehmen? Das 4-Augen- Gespräch ist leider gescheitert.
Gruß Prisca
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