Hallo,

wir stehen derzeit vor folgendem Problem: Ein befristeter Beschäftigter soll entfristet werden. Dies ist an sich ist ja eigentlich eine gute Sache. Allerdings gibt es auch einen Beschäftigten, welcher sich derzeit in Elternzeit befindet. Dieser Beschäftigte hatte einen Antrag gestellt während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten zu dürfen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, da es angeblich keine Kapazitäten Unternehmen gibt. Mittlerweile versucht dieser Beschäftigte seinen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit vor Gericht durchzusetzen. Es handelt sich um zwei identische Tätigkeitsbereiche. Da wir bereits angedeutet haben, dass wir hier bei der Entfristung eine Benachteiligung anderer Arbeitnehmer sehen, hat sich der AG jetzt entschieden dem Elternzeitler eine minderwertigere Tätigkeit für die Teilzeit während der Elternzeit anzubieten. Ist es zulässig, dass man für diese Zeit eine minderwertigere Tätigkeit vom AG zugewiesen bekommt. Der Arbeitsvertrag des AN lässt dies eigentlich nicht zu. Hätte eine Ablehnung der Entfristung aus diesem Grund Erfolg?