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Geringer qualifizierte Tätigkeit während Elternzeit

S
Sommersonne
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir stehen derzeit vor folgendem Problem: Ein befristeter Beschäftigter soll entfristet werden. Dies ist an sich ist ja eigentlich eine gute Sache. Allerdings gibt es auch einen Beschäftigten, welcher sich derzeit in Elternzeit befindet. Dieser Beschäftigte hatte einen Antrag gestellt während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten zu dürfen. Dieser Antrag wurde abgelehnt, da es angeblich keine Kapazitäten Unternehmen gibt. Mittlerweile versucht dieser Beschäftigte seinen Anspruch auf Teilzeit während der Elternzeit vor Gericht durchzusetzen. Es handelt sich um zwei identische Tätigkeitsbereiche. Da wir bereits angedeutet haben, dass wir hier bei der Entfristung eine Benachteiligung anderer Arbeitnehmer sehen, hat sich der AG jetzt entschieden dem Elternzeitler eine minderwertigere Tätigkeit für die Teilzeit während der Elternzeit anzubieten. Ist es zulässig, dass man für diese Zeit eine minderwertigere Tätigkeit vom AG zugewiesen bekommt. Der Arbeitsvertrag des AN lässt dies eigentlich nicht zu. Hätte eine Ablehnung der Entfristung aus diesem Grund Erfolg?

1.20002

Community-Antworten (2)

G
gironimo

25.02.2015 um 17:13 Uhr

Die Tätigkeit während der Elternzeit ist getrennt vom eigentlichen Arbeitsverhältnis zu sehen.

Welche Tätigkeiten da vereinbart werden ist für den (Haupt-)Arbeitsvertrag unerheblich.

Spielt Ihr wirklich mit dem Gedanken, die Entfristung zu verhindern? Würde ich eher nicht machen.

S
Sommersonne

25.02.2015 um 17:36 Uhr

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Für uns ist das Ganze ein sehr schwieriges und heikles Thema. Natürlich ist es schön, wenn Entfristungen ermöglicht werden. Aber wir möchten auch unbedingt verhindern, dass festangestellte AN benachteiligt werden. Es ist bei uns insgesamt eine sehr schwierige Gemengelage. Das näher zu erläutern, würde hier den Rahmen sprengen.

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