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Kurzarbeit und Aufstockung

H
HuberLeKarr
Apr 2020 bearbeitet

Hallo, eine Frage, wenn in einer BV zur Kurzarbeit eine Aufstockung auf 80% des Nettodifferenzbetrages durch den AG vereinbart wurde. Die BV gilt auch für ATler. Erhalten dann auch diese ATler dies Aufstockung oder gibt es da Einschränkungen? Oder "Nachteile" für diese?

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Community-Antworten (3)

D
DummerHund

03.04.2020 um 23:53 Uhr

Wenn die BV nichts Gegenteiliges aussagt sollte es eigentlich so sein.

K
kratzbürste

04.04.2020 um 10:35 Uhr

Alle Arbeitnehmer heißt auch alle Arbeitnehmer. Ob Tarif oder außer Tarif spielt da keine Rolle.

N
nicoline

04.04.2020 um 10:50 Uhr

HuberLeKarr, Die BV gilt auch für ATler Erhalten dann auch diese ATler dies Aufstockung oder gibt es da Einschränkungen? Warum sollten die dann diese Aufstockung nicht erhalten und was genau lässt dich vermuten, dass es da Einschränkungen geben könnte??????

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