Voller Urlaubsanspruch bei Reduzierung?
Guten Morgen, heute ist eine Mitarbeiterin mit einer Frage auf mich zugekommen, bei der Ihr mir sicher helfen könnt. Die Mitarbeiterin möchte ab 01.08.09 ihre Arbeitszeit reduzieren. Jetzt hat sich zu Jahresanfang im August 2 Wochen Urlaub eingetragen, den sie ja, wenn sie ab 01.08. ihre Wochenarbeitszeit reduziert, nur "reduziert" bezahlt bekäme. Sie ist der Meinung, dass das aber die Urlaubstage sind, die sie sich das bisherige Jahr 2009 über "voll" erarbeitet hat (2,5 Tage pro gearbeiteter Monat, bis Ende Juli ganztags). Wie verhält es sich jetzt damit, hat sie Recht? Schönen Dank schon mal
Community-Antworten (5)
30.03.2009 um 10:35 Uhr
§ 11 des BUrlG
(1) Das Urlaubsentgelt bemißt sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes. ......
30.03.2009 um 10:55 Uhr
Würde das also heißen, die Mitarbeiterin arbeitet ab 01.08. reduziert, hat 2 Wochen Urlaub und bekommt diese 2 Wochen so bezahlt, als würde sie noch voll arbeiten? Sie müßte dann also (wenn ich das richtig verstanden habe) 2 Wochen das reduzierte Gehalt bekommen und 2 Wochen das volle?
30.03.2009 um 11:59 Uhr
Würde ich nach dem Gesetz so sehen, wer 13 Wochen Vollzeit gearbeitet hat, muss auch während des anschließenden Erholungsurlaub entsprechend entlohnt werden.
30.03.2009 um 20:42 Uhr
@neskia es sei denn, ein TV regelt das anders ;-)
30.03.2009 um 22:51 Uhr
@all Was ist denn das für eine Diskussion? Worum geht es denn eigentlich? Über die 'Lohnfortzahlung im Urlaubsfall' oder das Urlaubsgeld? Das eine hat nichts mit dem anderen zu tun. Was die AN da will, wäre eine Aufrechung des Urlaubs in Stunden und deren Bezahlung - das wiederum sieht das BUrlG überhaupt nicht vor!
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