Ich bin zur Zeit im Urlaub und bekomme durch meinen Vorgesetzten nichts mit zwecks der momentahen Lage im Unternehmen. In unserer WhatsApp-Gruppe ist nun durch einen Vorgesetzten einer anderen Abteilung eine ab Montag beginnende Kurzarbeittabelle in Umlauf gebracht worden.
Nun meine Frage: Darf der Arbeitgeber so kurzfristig Kurzabeit anordnen oder macht er da rechtliche Fehler. Wir haben einen Manteltarifvertrag der chemischen Industrie West, bin mir aber nicht sicher ob der BR mit der GF eine BV abgeschlossen hat. Aber meiner Erinnerung nach ist die mindeste Ankündigungsfrist doch 5 Arbeitstage, oder?