Kurzarbeit ohne Ankündigungsfrist
Ich bin zur Zeit im Urlaub und bekomme durch meinen Vorgesetzten nichts mit zwecks der momentahen Lage im Unternehmen. In unserer WhatsApp-Gruppe ist nun durch einen Vorgesetzten einer anderen Abteilung eine ab Montag beginnende Kurzarbeittabelle in Umlauf gebracht worden. Nun meine Frage: Darf der Arbeitgeber so kurzfristig Kurzabeit anordnen oder macht er da rechtliche Fehler. Wir haben einen Manteltarifvertrag der chemischen Industrie West, bin mir aber nicht sicher ob der BR mit der GF eine BV abgeschlossen hat. Aber meiner Erinnerung nach ist die mindeste Ankündigungsfrist doch 5 Arbeitstage, oder?
Community-Antworten (2)
04.04.2020 um 00:22 Uhr
Eine Menge wenn und aber hier in deiner Anfrage.
- Du weißt nicht ob Bereits eine BV abgeschlossen wurde.
- Es könnte sein das bereits ein TV bei euch was regelt.
- Schaue in deinem AV ob da unbewusst schon was zum Thema KA unterschrieben wurde. Ist alles mit nein zu beantworten, das also noch an keiner Front was geregelt wurde, müsste der AG eine individuelle Vereinbarung mit dem AN treffen. Wird aber bei euch nicht der Fall sein, da ein BR im Hause ist. Eine 5 generelle 5 Tage Ankündigungsfrist wäre mir neu.
04.04.2020 um 02:07 Uhr
Laut MTV ist die Ankündigungsfrist 14 Tage. Dummerweise steht da auch noch, dass der AG mit dem BR eine kürzere Ankündigungsfrist vereinbaren kann. Wie kurz die dann sein darf, darüber sagt der MTV aber nichts.
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