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Überschreitung der Arbeitszeit?

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Happybaerchen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo ihr wissenden, ich bin neu bei uns ins Gremium gerutscht und weiss noch nicht wo ich was finden kann. Deshalb meine Frage: Aufgrund hoher nachfrage sollen wir in unser Abteilung von April bis September eine 6 tage Woche arbeiten. Gibt es ein Passus im Arbeitszeitgesetz der uns auch mal ein normales ( 2 Tage)Wochenende garantiert? Es ist nicht so das wir nicht Arbeiten wollen, nur wir schieben auf unseren Arbeitszeitkonten schon 100 Stunden mehrarbeit vor uns her. Die Mitarbeiter kriegen keine Ruhepausen mehr. Der AG will keine zusätzlichen Mitarbeiter einstellen, es sagt die Personalkosten seinen zu Hoch. Klar wenn wir bezahlte Überstunden machen sind diese günstiger:-) von wegen. Lieblings drohung ist, produktions mengen an andere Standorte abzugeben. Bitte schreibt in eure Antwort die § mit rein nach den wir handeln können. Vielen Dank für eure Hilfe !!!!!! Happybaerchen

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Community-Antworten (3)

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carrie

28.03.2009 um 11:58 Uhr

@Happybaerchen Ihr habt doch ein Mitbestimmungsrecht bei Überstunden, werden die bei euch nicht beantragt? § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG regelt das. Zur ersten Frage, was steht im AV, habt ihr einen Tarifvertrag? Warum wird nicht auf Einhaltung der Pausen geachtet?

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Happybaerchen

28.03.2009 um 12:13 Uhr

Doch ein TV haben wir. 37 Std Woche. Es soll eine BV verhandelt werden um die Arbeit zu schaffen. In unserem Gremium sind fast nur " Kaffee trinker" wenn verstehst was ich meine. Die Abteilung um die es sich hier handelt ist nur durch mich vertreten und mir fehlt die Erfahrung. Happybaerchen

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Peanuts

28.03.2009 um 12:47 Uhr

"Gibt es ein Passus im Arbeitszeitgesetz der uns auch mal ein normales ( 2 Tage)Wochenende garantiert? "

Nein! Die 6-Tage Woche stellt auch im Arbeitszeitgesetz den Regelfall dar, zumindest was die Tätigkeit von Mo-Sa (= Werktage) betrifft. Bedeutet, dass an 6 Tagen pro Woche tgl. 8 Stunden gearbeitet werden darf = 48 Stunden pro Woche.

"Die Mitarbeiter kriegen keine Ruhepausen mehr. "

Wenn darunter zu verstehen ist, dass nur noch der Sonntag arbeitsfrei ist, zählt dieses Argument nicht.

"nur wir schieben auf unseren Arbeitszeitkonten schon 100 Stunden mehrarbeit vor uns her. "

Für einen gewissen Zeitraum dürfen gem. Arbeitszeitgesetz völlig lege artis 60 Stunden pro Woche gearbeitet werden, wenn im Ausgleichszeitraum von 24 Wochen (oder 6 Monaten) die durchschnittliche werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden erreicht wird.

Beispiel: 12 Wochen von Mo-Sa á 10 Stunden = 60 Stunden, 12 Wochen von Mo - Sa á 6 Stunden = 36 Stunden

"Doch ein TV haben wir. 37 Std Woche. Es soll eine BV verhandelt werden um die Arbeit zu schaffen."

Dann muss zunächst einmal geprüft werden, ob der TV überhaupt eine Öffnungsklausel beinhaltet, welche eine abweichende BV bzgl. der wöchentlichen Arbeitszeit erlaubt. Ohne eine solche Klausel darf NICHT auf Rechte, die sich aus dem TV ergeben, verzichtet werden. Ebenfalls muss geprüft werden, welche Ausgleichszeiträume in diesem TV beinhaltet sind.

Dann greift aber noch immer der einzelne Arbeitsvertrag. Wenn in diesem nur Mo - Fr als Arbeitstage vereinbart sind, ohne zusätzliche Ergänzungen, können AN nicht zur Samstagstätigkeit ohne deren Einverständnis heran gezogen werden.

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