Erstellt am 03.04.2020 um 08:47 Uhr von celestro
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf
Den Link hätten Sie über die große Suchmaschine aber auch selbst in 5 Sekunden finden können. Die Antwort auf Ihre Frage suchen Sie sich aber bitte selbst raus. ;-)))
Erstellt am 03.04.2020 um 13:46 Uhr von UliPK
Das mit dem Resturlaub würde aber zumindest im Baugewerbe so auch nicht stimmen.
Da kann der Abbau des Resturlaubes erst am Ende des Jahres als Voraussetzung zur KUG
von der Arge verlangt werden.
Erstellt am 04.04.2020 um 19:25 Uhr von Linessi
Wenn es eine Betriebsvereinbarung " Urlaubsplanung" gibt, wo der Mitarbeiter am Jahresanfang die Urlaubsplanung abgeben muss, so kann der genehmigte Urlaub nicht einfach dafür verbraucht werden.