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Überstunden

I
ilo1405
Apr 2020 bearbeitet

Ich habe gelesen, dass bei der Corona-Kurzarbeit nur der Resturlaub genommen werden muss, aber keine Überstunden abgesetzt werden müssen. Leisder kann ich diesen Artikel nicht mehr finden. Ist dem so? Wenn ja, wo kann ich das nachlesen?

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Community-Antworten (3)

C
celestro

03.04.2020 um 10:47 Uhr

https://www.arbeitsagentur.de/datei/kug-corona-virus-infos-fuer-unternehmen_ba146368.pdf

Den Link hätten Sie über die große Suchmaschine aber auch selbst in 5 Sekunden finden können. Die Antwort auf Ihre Frage suchen Sie sich aber bitte selbst raus. ;-)))

U
UliPK

03.04.2020 um 15:46 Uhr

Das mit dem Resturlaub würde aber zumindest im Baugewerbe so auch nicht stimmen. Da kann der Abbau des Resturlaubes erst am Ende des Jahres als Voraussetzung zur KUG von der Arge verlangt werden.

L
Linessi

04.04.2020 um 21:25 Uhr

Wenn es eine Betriebsvereinbarung " Urlaubsplanung" gibt, wo der Mitarbeiter am Jahresanfang die Urlaubsplanung abgeben muss, so kann der genehmigte Urlaub nicht einfach dafür verbraucht werden.

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