Betriebsbedingte Entlassungen und dann Arbeitszeitstunden Erhöhung/Überstd. - Was meint Ihr zu dem Fall?
Große Frage - wie verhalten wir uns richtig, GL hat im Januar wegen sehr schlecher Auftragslage 9 AN betriebsbedingt entlassen, eine sozialauswahl wurde dem BR vorgelegt und die betreffenden Personen konnten nicht anderweitig eingesetzt werden bzw. diese hatten die schlechtesten Sozialpunkte. Nun kommt der AG zu uns und will eine Arbeitszeitverlängerung von 6 Stunden pro Woche (5Tage Arbeitswoche) ab Anfang April haben und meint ab Juni nochmals um 1 zusätzliche Stunde bis Oktober zu erweitern. Ferner sagt er, dass wohl öfters Samstags gearbeitet werden müsse wenn das Pensum nicht von Mo-Fr geschafft würde. Aber Hallo haben wir natürlich erstmal gesagt und noch rein gar nichts unterschrieben, denn eigentlich sind wir der Meinung, was wir auch schon angesprochen haben - erst betriebsbedingt Leute entlassen und dann nach 2 Monaten die Arbeitszeit verlängern und gar von Überstunden zu sprechen. Die Antwort darauf vom AG war, nun es hat sich halt nun ergeben, dass wieder mehr arbeit da wäre. Was meint Ihr zu dem Fall. Gruß Rita
Community-Antworten (2)
27.03.2009 um 14:45 Uhr
@Rita1976
Das ist eine Frechheit! Bei uns mussten auch Kollegen (Leiharbeiter) gehen. Seitdem gibt es keine Überstunden mehr, die wir genehmigen. Unsere Forderung, wenn genug Arbeit da ist, dann sollen die Kollegen, die gehen mussten auch wieder zurückkommen und das unter voller Anrechnung der vorherigen Beschäftigungszeit.
27.03.2009 um 16:01 Uhr
Eine Betriebsvereinbarung über die Erhöhung der Wochenarbeitszeit darf der Betriebsrat nicht abschließen. Wenn er es dennoch tut, ist sie unwirksam. Lest euch ma § 77 Abs. 3 BetrVG durch. Das gilt selbst dann, wenn bei euch gar kein Tarifvertrag Anwendung findet.
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