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Darf der AG bei Kurzarbeit Überstunden ausbezahlen und trotzdem Kurzarbeit berechnen?

T
tsw
Jan 2018 bearbeitet

Darf der AG bei angemeldeter KA Überstunden ausbezahlen und trotzdem Kurzarbeit berechnen. z.B. 1 Tag Kurzarbeit = 8Std 1 Tag 10 Std = 2 Überstd Abrechnung =8Std Kurzarbeit 2 Std Mehrarbeitauszahlung Muß der AG nicht die Überstd gegen Kurzarbeit gegenrechnen? Dies ist nur ein Beispiel inder Regel geht es hier um bis zu 25 Überstd (SamstagSonntag)und 3 Tagen Kurzarbeit.

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Community-Antworten (1)

W
Werner

14.06.2005 um 13:56 Uhr

Hallo,

Also das eehe ich kritisch, bei uns ist das Thema gerade aktuell. Aus unserer Sicht schießen sich Kurzarbeit und Überstunden aus, genauso Neueinstellungen. Da Kurzarbeit wegen z.B. Auftragsmangel angeordnet wird, kann es nicht sein, das plötzlich Überstunden anfallen oder Leute eingestellt wurden. Nun mag es Ausnahmen im ÜS-Bereich geben, z.B. Notdienste usw. Das sollte aber in einer BV unmissverstädnlich geregelt sein. Ansonsten entsteht der Eindruck, das sich das Unternehmen auf Kosten der Allgemeinheit sanktionieren will.

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