Problem mit der Ausbezahlung von Überstd.
Hallo zusammen
Ich brauch dringend Eure Hilfe!
Folgender Fall: Es ist bei uns notwendig dass Überstd. gemacht werden müssen (neue Verkabelung, neue techn. Ausstattung usw.). Zur Zeit pro Kopf ca. 60-80 Std pro Monat .... das wird aber nicht ewig so bleiben (ca. 5 Monate noch), weil das Projekt bald abgeschlossen ist (danach sind es die üblichen 10-15 Überstd. pro Monat). Trotzdem sind es in meinem Fall ca. 300 Überstd. die noch ausstehen. Genau diese Überstd. (bzw. das Projekt) sind beim BR und der PA beantragt worden (ist schon länger her) und genehmigt - plötzlich ist aber jetzt der BR und die PA wieder dagegen und sagen: "Die Ausbezahlung dieser Überstd. ist erstmal auf Eis gelegt bis eine Betriebsvereinbarung ausgehandelt wurde". Nun wurde eine solche abgeschlossen - mit der Klausel "bis zum Monatsende dürfen 75 Überstd. anfallen, alles darüberhinaus verfällt". Jetzt wurden z.B. 60 Std. vom August auf 30 gekürzt - ist das überhaupt zulässig dass Überstd. einfach so unter den Tisch fallen???? Ein Kollege ist auf das Geld angewiesen! Der Oberhammer kommt aber noch: Jetzt hat die Personalabteilung ein paar von den Betroffenen ca 200-400 € mehr Gehalt zugedacht allerdings mit einem üblen Nachgeschmack nämlich mit dem Satz : "Damit sind alle Überstd." abgegolten. Doch diese paar Mitarbeitern haben gar keinen Arbeitsvertrag mit abgegoltenen Überstd.! Für mich völlig klar, dass die Pers.abtl. nicht einfach einen "normalen" Arbeitsvertrag in einen mit abgegoltenen Überstd. umwandeln kann ohne der Zustimmung des einzelnen. Dennoch besteht die PA auf ihrem Standpunkt und setzt uns unter Druck - entweder der umgewandelte AV (mit abgegoltenen Überstd.) wird angenommen oder den Leuten wird über kurz oder lang gekündigt. Bewegt sich die PA nicht auf einem rechtlich sehr morschem Boden? - Wie sollen wir reagieren - welche gesetzl. Grundlagen können wir als "Beweis" anführen und so gegen die PA vorgehen? Neue MA werden nur noch mit einem solchen Arbeitsvertrag eingestellt - nur die "alten" sind der PA noch ein Dorn im Auge.
Der Betriebsrat selbst ist seit Tagen nicht erreichbar - davor hat ihn das Thema eher genervt oder überfordert k.A. - aber wir brauchen einfach jemanden der uns sagt, wie wir was zu machen haben - oder an wen wir uns wenden müssen.
Wäre echt nett, wenn ihr mir/uns weiterhelfen könntet
Danke
Community-Antworten (3)
10.09.2007 um 15:58 Uhr
Irgendein BRM oder ein Ersatz-BRM sollte doch zu erreichen sein! Fragt ruhig auch mal bei der Gewerkschaft nach! M.E. nach darf die Änderung nicht die bereits genehmigten Überstunden betreffen.
10.09.2007 um 23:41 Uhr
@Felidae Das was der Chef da macht, geht sehr wohl! Vor allem dann, wenn die Überstunden "hausgemacht" sind...
11.09.2007 um 17:30 Uhr
@Kölner hmmm... auf welcher Gesetzesgrundlage beruht das?
Zudem sind die Überstd. sind angeordnet worden... von den "eigenen" Überstd. rede ich nicht.
Kann der Chef einfach so meinen Arbeitsvertrag in einen Arbeitsvertrag "abgegoltene Überstd." umwandeln... ohne mein Einverständnis???
Dachte immer ein bestehender AV kann nicht ohne Zustimmung von Arbeitnehmer abgeändert werden.
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