Recht auf Gespräche am Arbeitsplatz - im Rahmen einer bei der Geschäftsleitung angemeldeten Betriebsbegehung?
Darf ich als Betriebsrat, nur im Rahmen einer bei der Geschäftsleitung angemeldeten Betriebsbegehung, mit Mitarbeitern an deren Arbeitsplatz sprechen?
Community-Antworten (5)
27.03.2009 um 10:52 Uhr
@BR-IDS, im eigenen Betrieb oder in einem fremden?
27.03.2009 um 12:22 Uhr
Im eigenen Betrieb
27.03.2009 um 13:23 Uhr
Das solltest du sogar, der BR sollte immer Present sein ... Die Belegschaft hat dich gewählt,demnach vertraut sie dir...;-) MFG
27.03.2009 um 13:40 Uhr
Danke für die Gesprächsteilnahme, mein Chef versucht mir das zu verbieten. Ich soll nur imBR-Büro mit Mitarb. sprechen dürfen. Für entsprechende Hinweise zu Gesetzestexten, oder Urteilen, wäre ich dankbar
27.03.2009 um 13:47 Uhr
Hast du deinen Chef schon mal gefragt nach welchem Gesetz oder Urteil er handelt?
Wenn er das verbietet muss er ja wissen wo das steht :-)
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