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Recht auf Gespräche am Arbeitsplatz - im Rahmen einer bei der Geschäftsleitung angemeldeten Betriebsbegehung?

B
BR-IDS
Jan 2018 bearbeitet

Darf ich als Betriebsrat, nur im Rahmen einer bei der Geschäftsleitung angemeldeten Betriebsbegehung, mit Mitarbeitern an deren Arbeitsplatz sprechen?

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Community-Antworten (5)

M
Mona-Lisa

27.03.2009 um 10:52 Uhr

@BR-IDS, im eigenen Betrieb oder in einem fremden?

B
BR-IDS

27.03.2009 um 12:22 Uhr

Im eigenen Betrieb

T
TROISDORFER

27.03.2009 um 13:23 Uhr

Das solltest du sogar, der BR sollte immer Present sein ... Die Belegschaft hat dich gewählt,demnach vertraut sie dir...;-) MFG

B
BR-IDS

27.03.2009 um 13:40 Uhr

Danke für die Gesprächsteilnahme, mein Chef versucht mir das zu verbieten. Ich soll nur imBR-Büro mit Mitarb. sprechen dürfen. Für entsprechende Hinweise zu Gesetzestexten, oder Urteilen, wäre ich dankbar

J
Joachim_N

27.03.2009 um 13:47 Uhr

Hast du deinen Chef schon mal gefragt nach welchem Gesetz oder Urteil er handelt?

Wenn er das verbietet muss er ja wissen wo das steht :-)

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