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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wenn der BR Gespräche mit seinen Kolleginnen und Kollegen führt - nur mit Erlaubnis des Arbeitgebers?

M
monk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

wir haben mal wieder Stress mit unserem AG. Folgende Sachlage; Der AG hat den BR angeschrieben und mitgeteilt, dass jeder MA das Recht habe, sich mit seinen Sorgen, Wünschen und Problemen an den BR zu wenden. Dieses Recht sei nicht nur Bestandteil des BetrVG, sondern darüber hinaus auch wichtig und sinnvoll. Werden in diesen Gesprächen Mängel od. Missstände aufgezeigt, hat der BR, gem. BetrVG, diese der Geschäftsführung zur Kenntnis zu bringen. Das BetrVG sieht aber nicht vor, dass der BR nach derartigen Fagen, Eigeninitiativen mit darüber hinaus gehenden Maßnahmen, gleichgültig welcher Art, ergreift. Eine regelrechte Befragung (?) von weiteren MA gehört ebenfalls nicht zu den aufgaben des BR´s. Sollte der BR Auskünfte zu bestimmten Sachverhalten oder Abläufen aus den Bereichen benötigen, bin ich der maßgebliche Ansprechpartner. Befragungen von MA bedürfen meiner Zustimmung. Sofern BR´s im Rahmen ihrer BR-Tätigkeit Gespräche mit MA´s mit od. ohne meiner Anwesenheit, führen wollen, ist die Voraussetzung dafür immer eine vorherige Abstimmung mit mir. Durchzuführen sind derartige Gespräche vor Ort in den Abteilungen. Ich werde künftig keinesfalls akzeptieren, dass MA´s vom Br zu sich in den BR-Raum zitiert werden, um dort bezüglich betrieblicher Abläufe evtl. Rede und Antwort zu stehen.

Dies war ein Auszu aus seinem Schreiben. Was sagt Ihr dazu? Das kann doch nicht sein, dass wir welches Gespräch auch immer nur mit seiner Erlaubnis führen dürfen. Das ist ja schon fast Entmündigung! Kennt Ihr sowas auch? Wir brauchen da dringen Eure Hilfe - wir sind fassungslos.

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Community-Antworten (2)

A
andi66

07.08.2008 um 12:39 Uhr

@monk wenn ich die Interessen der Belegschaft vertreten soll, ist es ja wohl selbstverständlich, dass ich diese Interessen auch kennen muss. Ich suche die Mitarbeiter meistens am Arbeitsplatz auf, wenn es sich nicht um vertrauliche Gespräche handelt. BR-Arbeit ohne die Meinung der Kollegen zu kennen geht halt gar nicht. Falls euer Chef nur mit §§en zu bekehren ist, lässt sich bestimmt auch etwas finden. Gruß Andi

P
paula

07.08.2008 um 12:52 Uhr

Also der BR hat sicher keine Mitarbeiter in seinen Raum zu zitieren... aber natürlich könnt ihr die Kollegen im Betrieb befragen. Ob die Euch antworten ist natürlich denen ihr Bier... Sicher ist auch der AG der primäre Ansprechpartner wenn es um Auskünfte über Abläufe und Strukturen geht. Aber sicher dürft Ihr Euch selber davon ein Bild machen. Dafür könnt Ihr Euch auch die Sachlage vor Ort anschauen und mit den Kollegen reden.

Der AG verkennt hier wohl etwas die Aufgaben und Befugnisse des BR. Wenn der AG seine Vorgaben umsetzen möchte würde ich das Arbeitsgericht wegen Behinderung der BR-Arbeit anrufen. Bitte nicht verunsichern lassen

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