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Direktionsrecht - anderer Schichtrhytmus trotz 3-Schichtvertrag?

H
Hulk
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen,

kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer der einen 3-Schichtvertrag hat bzw. dannach arbeitet per Direktionsrecht aus seinem Schichtrhyhtmus (Früh/Spät/Nacht) runter holen.

Ich bitte um Antworten.

4.97702

Community-Antworten (2)

N
Nicoletti

26.03.2009 um 17:24 Uhr

Ich glaube ich verstehe dir Frage nicht...

Der AV steht doch über dem Direktionsrecht...

W
Waschbär

26.03.2009 um 18:20 Uhr

@Hulk, nö, dafür ist das Direktosrecht nicht anwendbar. Weil wie ni.. schon Schreibt.Ausserdem das D greift eh immer nur wenn NICHTS genauers geregelt ist,. Aber das ist hier ja nicht der Fall....

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