Direktionsrecht - anderer Schichtrhytmus trotz 3-Schichtvertrag?
Hallo zusammen,
kann der Arbeitgeber einen Arbeitnehmer der einen 3-Schichtvertrag hat bzw. dannach arbeitet per Direktionsrecht aus seinem Schichtrhyhtmus (Früh/Spät/Nacht) runter holen.
Ich bitte um Antworten.
Community-Antworten (2)
26.03.2009 um 17:24 Uhr
Ich glaube ich verstehe dir Frage nicht...
Der AV steht doch über dem Direktionsrecht...
26.03.2009 um 18:20 Uhr
@Hulk, nö, dafür ist das Direktosrecht nicht anwendbar. Weil wie ni.. schon Schreibt.Ausserdem das D greift eh immer nur wenn NICHTS genauers geregelt ist,. Aber das ist hier ja nicht der Fall....
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