Dienständerungen/Arbeitszeitänderungen - welche Rechte hat der BR und der Arbeitnehmer bei dieser Sachlage?
hat der BR Mitbestimmungsrecht, wenn es Dienständerungen für Assistenzärzte gibt? Konkret sieht es so aus, dass die Bereitschftsdienste abgeschaft werden sollen und dafür ein Schichtdienst eingeführt werden soll. dieses hätte deutliche finanzielle Einbußen zur Folge, da die Zulage entfiele. außerdem besteht durch geplante Einsparungen die Gefahr, dass die Assistenzärzte garnicht mehr ausgebildet werden können. welche Rechte hat der BR und der Arbeitnehmer bei dieser Sachlage. es handelt sich um ein privatisiertes Krankenhaus.
Community-Antworten (3)
26.03.2009 um 12:56 Uhr
ein MBR kann es da sehr gut geben. Kommt halt auch auf Eure heutigen Vereinbarungen an. Nur die Argumente die Du hier anführst werden aus meiner Sicht in einer ggf. notwendigen Einigungsstelle kaum durchgreifen....
26.03.2009 um 13:08 Uhr
Hallo Juju,
es besteht ein MBR nach § 87 Abs. 1 Punkt 2 Als Ersatz für die Zulage könnt Ihr ja eine Schichtzulage fordern.
MfG Angi1
26.03.2009 um 15:58 Uhr
@Angi
der Schichtzulage könnte aber § 77 abs. 3 BetrVG entgegenstehen
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