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Schichtarbeit nach dem Erziehungsjahr - Muss eine Mitarbeiterin danach wieder im Schichtsystem arbeiten?

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Iran
Jan 2018 bearbeitet

Wer weiß Rat? Muss eine Mitarbeiterin nach dem Erziehungsjahr wieder im Schichtsystem arbeiten? Gibt es hier eine gesetzliche Regelung oder ist man auf den AG angewiesen?

Kennt jemand aktuelle Gerichtsurteile zu Thema?

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Community-Antworten (2)

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paula

25.03.2009 um 17:55 Uhr

Wenn der TV nichts hergibt (was ich eher bezweifel) kann man ggf. das TzBfG kreativ nutzen

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Petrus

26.03.2009 um 10:25 Uhr

Die Frage ist zudem, ob die MA Vollzeit arbeiten will. Wenn nein, dann guck Dir neben dem TzBfG auch noch §15 BEEG an: Es gibt zwar vom Staat nur max. 14 Monate Elterngeld, aber die Elternzeit geht trotzdem drei Jahre. Nimmt man diese in Anspruch, sind trotzdem 30 Wochenstunden Arbeit möglich...

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