Befristetes Arbeitsverhältnis - was wenn eine Kollegin in der Befristung Ihrer Stelle in den Mutterschutz/Erziehungsjahr geht?
Wir als BR hätten gerne gewusst, wie es sich verhält, wenn eine Kollegin in der Befristung Ihrer Stelle in den Mutterschutz/Erziehungsjahr geht? Verlängert sich die Befristung dadurch?
Community-Antworten (2)
21.10.2009 um 12:13 Uhr
@Holsten, in aller Regel - nein! Sie endet mit dem festgeschriebenen Datum, unabhängig ob schwanger, Mutterschutz oder Elternzeit - oder auch Betriebsrat!
21.10.2009 um 17:14 Uhr
@Holsten, es sei denn, es handelt sich um Ärztin/Arzt in der Facharztweiterbildung, hier verlängert sich die Befristung um die Zeit des Mutterschutzes/Elternzeit.
Verwandte Themen
Azubi im Betriebsrat - muss ich irgendetwas machen um in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen zu werden?
ÄlterHallo zusammen, ich befinde mich in der Ausbildung und bin nun seit knapp einem Jahr ordentliches Betriebsratsmitglied (nicht JAV!!) Meine Ausbildung geht so langsam dem Ende zu (Dezember 2007)
Befristetes Arbeitsverhältnis - Probezeit und Kündigung vor Dienstantritt
ÄlterLiebe BR-Kollegen, ich hätte da mal zwei Fragen in Sachen Befristung eines Arbeitsverhältnisses (Probezeit und Kündigung vor Dienstantritt). Es geht um eine Kollegin, die derzeit ein befristetes
Befristetes Arbeitsverhältnis
ÄlterEine Kollegin hat ein befristetes Arbeitsverhältnis bis zum 30.04.2010 in der Produktion. Sie hat seit 1993 in den Sommermonaten bzw. Ferienzeiträume Urlaubsvertretungen mal geringfügig mal befristet
Fehlende Anhörung bei Übernahme von zwei Azubis in befristetes Arbeitsverhältnis
ÄlterZwei Azubis wurden nach bestandener Prüfung zum 1. Februar in ein befristetes Arbeitsverhältnis übernommen (8 Monate Befristung). Diese Einstellung erfolgte ohne Anhörung des Betriebsrats (bzw. wurde
befristetes Arbeitsverhältnis und Neueinstellung
ÄlterHallo zusammen, wie kann sich der BR verhalten, wenn ein befristetes Arbeitsverhältnis ausläuft und dafür wieder ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird. Eigentlich gibt es keinen Grund, den Mitarbeit