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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

eigene gesetze

M
mimmolino1971
Nov 2016 bearbeitet

ich bin seit 1993 in ein betrieb.als dachdecker-helfer.diese betrieb hat eigene gesetz.wir sind 25 mitarbeiter,vor 3 jahre wir mussen 150 überstunde sammeln fuer schlechte zeiten(so wurde uns gesagt).in der zeit teil von diese überstunden wurden benutzt nach lust und laune von unsere chef. als ausgleichen fehlende stunde oder frei zeit,und natürlich wieder neue gesammelt.in weniger worte wir haben 2 sommer geharbeitet ohne überstunde zuschlag. am 10.3.09 habe die lohnabrechnung von januar und februar 2009 erhaltet.in diese 2 monaten mehrere leute wurden nach hause geschiekt wegen schlechwetter.aber in die lohnabrechnung steht gar kein schlechtwetter,die fehlende arbeitszeit wurden ausgegliechen mit die gesammelte überstunde.mehrere tage haben wir 4-5 stunde geleistet an die baustelle,und die wurden nicht berechnet.die wurden voll mit unsere gesammelte stünden bezhalt.habe reklamiert, und der chef meint das schlechte wetter kasse gibt nicht mehr,und wie er gemacht hat, ist gesetzlich und erlaubt.ab nächste monat verlangt das wir sammeln wieder überstunde weil die konto mit 150 stunde muss immer voll sein.in november und december 2008 habe auch 5 stunde geleistet und danach schlechte wetter gemacht,die wurden bezhalt von ein sw kasse voll zeit

9.71401

Community-Antworten (1)

P
paula

25.03.2009 um 18:01 Uhr

habt Ihr einen BR? Gilt ein TV?

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