Aushang Gesetze - was ist Pflicht ?
Der AG ist verpflichtet bestimmte Gesetze aus zu hängen. Reicht es aus wenn AG am schwarzen Brett vermerkt, folgende Gesetze liegen im Büro von Fr. A zur Einsicht bereit.
Community-Antworten (8)
06.10.2006 um 00:40 Uhr
Hallo zimba, wenn ich mich recht besinne, ist die Rede davon, diese "an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen". Es wäre ja auch ganz schön schwierig alles am schwarzen Brett "auszuhängen" ;-)
06.10.2006 um 00:51 Uhr
@Zimba, diese Bekanntmachungen kann der Arbeitgeber durch Aushang am beispielsweise "schwarzen Brett" oder auch über das Intranet veröffentlichen. Entscheidend ist, dass sie für die Mitabeiter zugänglich sind.
06.10.2006 um 01:02 Uhr
@wölfchen @mona-Lisa Intranet ist nicht für jeden zugänglich und Frau sitzt gleich neben dem Chef, also traut sich kaum einer danach zu fragen :-)
06.10.2006 um 01:22 Uhr
@zimba, aber wäre es denn nicht ein Leichtes für den BR, dieses mal bei der monatlichen Besprechung anzusprechen?
06.10.2006 um 01:23 Uhr
@Lotte, du nimmst mir die Worte aus dem Mund!
@Zimba, redet mit eurem Zambano, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, diese Gesetze vielleicht im Eingangsbereich, oder in nächste Nähe von Zeiterfassungsgeräten anzubringen.
06.10.2006 um 01:38 Uhr
06.10.2006 um 09:55 Uhr
Bei uns wurde bekanntgemacht, dass die in der Personalabt. UND beim Betriebsrat eingesehen werden können...
06.10.2006 um 18:47 Uhr
@ zimba hatte ich doch richtig mitgeteilt: an "geeigneter Stelle" und die Stelle, wo das bei Euch ausliegt, ist anscheinend keine geeignete Stelle
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