Erstellt am 05.10.2006 um 22:40 Uhr von wölfchen
Hallo zimba,
wenn ich mich recht besinne, ist die Rede davon, diese "an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen". Es wäre ja auch ganz schön schwierig alles am schwarzen Brett "auszuhängen" ;-)
Erstellt am 05.10.2006 um 22:51 Uhr von Mona-Lisa
@Zimba,
diese Bekanntmachungen kann der Arbeitgeber durch Aushang am beispielsweise "schwarzen Brett" oder auch über das Intranet veröffentlichen.
Entscheidend ist, dass sie für die Mitabeiter zugänglich sind.
Erstellt am 05.10.2006 um 23:02 Uhr von zimba
@wölfchen
@mona-Lisa
Intranet ist nicht für jeden zugänglich und Frau
sitzt gleich neben dem Chef, also traut sich kaum einer danach zu fragen :-)
Erstellt am 05.10.2006 um 23:22 Uhr von Lotte
@zimba,
aber wäre es denn nicht ein Leichtes für den BR, dieses mal bei der monatlichen Besprechung anzusprechen?
Erstellt am 05.10.2006 um 23:23 Uhr von Mona-Lisa
@Lotte,
du nimmst mir die Worte aus dem Mund!
@Zimba,
redet mit eurem Zambano, ob es nicht eine Möglichkeit gibt, diese Gesetze vielleicht im Eingangsbereich, oder in nächste Nähe von Zeiterfassungsgeräten anzubringen.
Erstellt am 05.10.2006 um 23:38 Uhr von Gast
http://www.amazon.de/gp/product/images/3609652462/ref=dp_image_text_0/028-8233574-8698952?ie=UTF8
Erstellt am 06.10.2006 um 07:55 Uhr von betriebsratten
Bei uns wurde bekanntgemacht, dass die in der Personalabt. UND beim Betriebsrat eingesehen werden können...
Erstellt am 06.10.2006 um 16:47 Uhr von wölfchen
@ zimba
hatte ich doch richtig mitgeteilt: an "geeigneter Stelle" und die Stelle, wo das bei Euch ausliegt, ist anscheinend keine geeignete Stelle