Eigene Kostenstelle für Betriebsrat?
Wir haben in unserer Firma für den Betriebsrat eine eigene Kostenstelle bzw. für die diversen BR sogar mehrere Kostenstellen.
Mich fragte jetzt ein Freund, der die auch so in seiner Firma einrichten wollte, ob das rechtens ist. Sein BR meinte, dass es nicht erlaubt ist, eine eigene KST für einen BR einzurichten. Meines Wissens gibt es kein Gesetz, dass dies verbietet, oder?
Einzige Ausnahme: Wenn der BR aus sehr wenigen Mitarbeitern (zB weniger als 3) besteht, wäre es aus Datenschutzgründen unzulässig eine eigene KST einzurichten, da sonst Gehalt etc. heruntergebrochen werden könnten.
Community-Antworten (6)
30.11.2005 um 14:00 Uhr
Wie der Arbeitgeber die Kosten des BR erfasst, ist aus meiner Sicht egal. Die Kosten dürfen lediglich nicht zu Propagandazwecken verkündet oder der Allgemeinheit zugänglich gemacht werden. Außerdem darf die "Kostenstelle" nicht in einer Weise limitiert sein, dass die gesetzlichen Ansprüche und Aufgaben des BR behindert werden.
Bei uns gibt es die Kostenstelle "Soziales" unter der auch der BR erfasst wird.
30.11.2005 um 14:19 Uhr
Ich sehe das wie Viktor,dass es egal ist, wie die Kosten erfaßt werden, wenn sie nicht propagiert und veröffentlicht werden. Dass eine Limitierung nicht möglich ist, versteht sich. Wir haben eine Kostenstelle, die "Betriebsrat" heißt. Auf dieser werden alle Kosten gesammelt. Manchmal ist das garnicht schlecht, wenn man zum Beispiel ausweisen kann, wi "sparsam" der BR war. Eine Gefahr des "Herunterbrechens" des Gehalts bei kleinen BR's sehe ich nicht, da alle Kosten gesammelt werden und dementsprechend viele Buchungen erfolgen.Gehälter würden ja höchstens bei Freistellungen, die größere BR's voraussetzen, auf der KSt. erscheinen.
01.12.2005 um 00:58 Uhr
Ich verstehe die Angst vieler Betriebsräte vor der Veröffentlichung der BR-Kosten nicht!
01.12.2005 um 10:21 Uhr
Hallo Ramses II. Wer in einer Behörde einen sicheren warmen Arbeitsplatz hat, kann sich vielleicht nicht in die Probleme derer versetzen, die tagtäglich in unzähligen Betrieben mit Vorgesetzten zu tun haben, die alles andere als Fair arbeiten und für die der §2 BetrVG und die vertrauensvolle Zusummenarbeit unbekannte Begriffe sind.
In vielen Betrieben ist der Betriebsrat eiine von allen Seiten anerkannte Institution - in vielen nicht!
01.12.2005 um 23:06 Uhr
Viktor,
der § 130 BetrVG ist Dir also auch unbekannt?
Ich finde es schon erstaunlich dass Du Dir zum Beispiel das leisten kannst, was ich mir nicht leisten kann: Große Teile der Arbeitszeit mit Surfen im Internet zu verbringen.
Hängt es vielleicht auch damit zusammen dass viele Betriebsräte nicht anerkannt sind? Es wird doch regelmässig diskutiert ob Vorstandvorsitzende nicht ihre Bezüge offenlegen sollten. Betriebsräte sind da doch im allgemeinen auch dafür. Andererseits verteidigen sie mit Zähnen und Klauen dass niemand wissen darf wie viel Geld sie für Seminare ausgeben. Warum eigentlich? Sind es nicht die von ihnen vertretenen AN die letztendlich diese Kosten mit erwirtschaften müssen?
Und glaube mir: Du wolltest mit mir den Job nicht tauschen wollen.
01.12.2005 um 23:16 Uhr
Hallo "Ramses II": Dürfte ich Dein Angebot annehmen? Kurzfristig würde ich tauschen wollen: Du Drogenberatung, ich Archiv im BAG...
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