Erstellt am 02.04.2020 um 09:00 Uhr von celestro
Es können grundsätzlich Mitarbeiter zu verschiedenen Zeiten mit Kurzarbeit beginnen. Wenn jemand noch viele Überstunden hat und die abbauen muss, fängt die Person eben später mit Kurzarbeit an, als die Anderen.
Erstellt am 02.04.2020 um 09:14 Uhr von Hagbart44
Kutzarbeit wird in der Regel für Bereiche angemeldet. Und jeder Bereich der in Kurzarbeit ist muss eine Quote erfüllen wobei jeder MA mindestens 10% Lohnausfall haben muss. Der abbau von Überstunden zählt mit zur Quote wenn durch den Abbau Kurzarbeit vermieden wird.
Erstellt am 02.04.2020 um 10:20 Uhr von rtjum
wenn ihr einen BR habt, dann müsst ihr doch eine BV dazu machen und bei den Verhandlungen dazu muss das geklärt weden.
Ich frage mich allerdings wie ein BR eine solche Zahl an Überstunden überhaupt zulassen kann denn da ist doch irgendwas im Argen.
Erstellt am 02.04.2020 um 13:09 Uhr von seehas
Alle MA gehen gleichzeitig in KA. Die Mitarbeiter die keine Stunden auf dem Konto haben kriegen ihr Restgehalt plus Kug. Die MA die noch Überstunden haben kriegen so lange ihr volles Gehalt bis die Stunden verbraucht sind, erst danach gibt es Restgehalt plus kug
Erstellt am 03.04.2020 um 07:05 Uhr von BRHamburg
@ Seehas Die Antwort ist nicht in jeden Fall zutreffend. Der Arbeitgeber kann auch einzelne Arbeitnehmer von der Kurzarbeit ausnehmen. Das kann z.B. der Fall sein, wenn für den Kollegen die KA eine unzumutbare finanzielle Härte da stellt oder die Aufgaben für das Unternehmen überlebens wichtig sind.
Erstellt am 03.04.2020 um 09:42 Uhr von seehas
@BRHamburg: da hast du Recht!