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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitplatz ändern

BK
BR Kevin
Jan 2018 bearbeitet

Hallo meine Experte ;-)

Immer wieder möchte ich den Rat von Euch haben. Die Situation wie folge: Bis arbeite ich vormittag im Produktionsbüro, nachtmittag im EDV-Büro. Durch dieser wechselne Arbeitplatz hat mein Chef Angst, dass ich die Möglichkeit die Kollegen und Kolleginnen über Ihre Problemme sprechen könnte. Deshalb hat er jetzt mein Arbeitplatz im Produktion (nicht mehr hin und her laufen) bleigen angewiesen, und wenn ich etwas andere Arbeit ausführen sollte (nicht Betriebsratsarbeit) müsse ich bei mein Vorgesetzter an- und abmelden. Ist das schikane??? Und habe ich bis jetzt seit 20 Jahre immer um 7.00 Uhr morgen beginnen und ende um 16.30 Uhr gearbeitet. Nun will er von mir, dass ich ab 7.30 Uhr beginnen (bis jetzt in unsere Firma hat keine reguläre Arbeistregelung mit dem BR abgeschlossen). Braucht er davon ein Genehmigung von BR haben wegen Arbeitszeit-Änderung ?? Für mich diese Änderung hat ein Nachteil, dass ich 30 minuten ohne Lohn warten müsste weil ich mit dem Bus um 7.00 Uhr zur Arbeitplatz angekommen.

ich danke Euch im Voraus

BR Kevin

8.12404

Community-Antworten (4)

P
pehoe

23.01.2009 um 11:29 Uhr

Ja , der BR hat ein Mitbestimmungsrecht nach §87 BetrVG - Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit.

R
RAKO

23.01.2009 um 16:02 Uhr

pehoe hat nicht unrecht, aber §87 ist nur eingeschränkt zu verwenden.

Die Mitbestimmung nach §87 setzt einen kollektiven Charakter voraus. Bei Einzelpersonen ist dieser nicht gegeben, entsprechend kann der AG mit Einzelpersonen abweichende Arbeitszeiten vereinbaren (vertraglich), z.B bei Teilzeit.

Im Fall von BR Kelvin ist wohl eher der Fall gegeben, dass der Arbeitgeber von sich aus eine Änderung der Arbeitszeit gar nicht verlangen kann, da seine Arbeitszeit (sofern sie nicht im Arbeitsvertrag schon schriftlich fixiert ist) mittlerweile in den Vertrauensschutz eingegangen ist (was genau so ist, als wäre sie schriftlich fixiert). Ohne Änderungskündigung oder einvernehmlich Änderung geht da also gar nichts - und die Änderungskündigung geht sowieso wieder über den Betriebsrat.

Anders wäre die Sache, wenn der AG kollektiv die Arbeitszeiten ändern will. Aber eine kollektive AZ-Regelung gibt es ja offenbar auch nicht.

Interessanter ist noch die Änderung des Arbeitsplatzes an sich - war da nicht was mit §99 - Mitbestimmung bei Versetzungen? - insbesondere Versetzungen/Kündigungen von BR-Mitgliedern?

Auch die Sache "AG hat Angst davor, dass BR mit Kollegen über deren Probleme sprechen könnte" ist nicht ganz ohne. Behinderung von BR-Arbeit?

Das ein AN sich abmelden muss, wenn er an einen anderen Arbeitsplatz geht, hat widerum mit Schikane nichts zu tun. Das ist so. Genaugenommen darf er ja nur auf Anweisung vom AG den Arbeitsplatz wechseln. Das ganze an sich ist allerdings offenbar Schikane.

BK
BR Kevin

24.01.2009 um 08:28 Uhr

@RAKO

Dankeschön für dein ausführliche Antwort.

Diese Änderung ist nicht als Versetzung betrachtet, aber indirekt als die Behinderung von BR-Arbeit (nicht nachweisbar). Ich sehe schon ein wenn die im gleiche Büro beide Kollegen auch der Arbeitplatz verlassen an- und abmelden müssen, dann ist in Ordnung. Mein Vorgesetzter hat bei der Besprechung ganz klar ausgesagt hat "Es geht nicht um die Arbeitablauf, sondern es geht um Ihre Persönlichkeit". Das ist eindeutig Schikane gegen BR-Mitglieder!! Ich möchte gegen Schikane vorgehen deshalb brauche ich eure Ideen und eure Hilfe.

Der nächste Schlag an BR.

Wir müsssen nächste Woche dem AG eine Stellungnahme über die Einführung der Arbeitszeit von 40 Stunden in der Woche ohne Lohnausgleich. Bis jetzt arbeiten wir nur 38,50 Stunden in der Woche. Wir möchten die Anforderung der AG nicht eingehen ohne ein Kompromiss. Habt Ihr davon ein Idee oder eine gute Erfahrung gemacht?

KR Kevin

O
Obiweisauchnichts

24.01.2009 um 09:53 Uhr

BR Kevin eine Gewerkschaft die habt ihr wohl nicht?

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