W.A.F. LogoSeminare

Schichtarbeit - AZ Verschiebung - Schichtzulage?

S
Stahlhandel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle,

in unserer Firma soll statt Kurzarbeit eine andere Sparmaßnahme über Arbeitszeitverschiebung durchgeführt werden und ich kann keine Gesetzestexte o.ä. finden - BRAUCHE HILFE!!!

Wir fahren in unseren Produktionshallen ein 2-Schichtsystem im Wechsel pro Woche der Mitarbeiter. Unsere GF plant die Spätschicht 1 Stunde früher beginnen zu lassen (somit natürlich auch 1 Stunde früher enden zu lassen) um die Zuschläge für die letzte "teure" Stunde einzusparen. Umsetzbar wäre es sofort - auch in Abstimmung mit unserer Betriebsleitung - Arbeiten würden anders eingeteilt/verteilt werden. Da gäbe es also keine Probleme. Allerdings fällt somit ja der Spätschicht- bzw. ggf. Nachschichtzuschlag für 1 Stunde für den jeweiligen MA weg - ist das rechtl. OK????? Gibt es Texte?? WO????

Bitte um schnelle Hilfe oder um schnellen Rat - müssen uns kurzfristig äußern!!!

DAnke

Spätschicht z. Zt.: 14.00 - 22.15 Uhr (incl. 15 Min. Pause) soll auf 13.00 - 21.15 Uhr " " " vorgezogen werden. Im wöchentlichen Wechsel der Arbeitnhemer. Bei uns gilt der übliche Mantel-TV

6.42903

Community-Antworten (3)

K
Kölner

25.03.2009 um 11:08 Uhr

@Stahlhandel Kannst Du die konkreten Zeiten nennen und ob ein TV besteht?

A
Angi1

25.03.2009 um 13:30 Uhr

Hallo Stahlhandel,

im ArbZG steht in § 2 Abs. 3 " Nachtzeit im Sinne dieses Gesetztes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.

Abs. 4 Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetztes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfassen.

Wegen deiner Klammer (incl. 15 Min. Pause) hier noch § 4 ArbZG " Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.

Sollte es im TV keine andere Regelung geben, gilt das ArbZG.

MfG Angi1

R
rolfo2

25.03.2009 um 14:17 Uhr

Auf jeden Fall seid ihr als BR in der Mitbestimmung, allerdings ist die Rwegeleung allemal besser als Kurzarbeitsgeld.

Ihre Antwort