Hallo an alle,

in unserer Firma soll statt Kurzarbeit eine andere Sparmaßnahme über Arbeitszeitverschiebung durchgeführt werden und ich kann keine Gesetzestexte o.ä. finden - BRAUCHE HILFE!!!

Wir fahren in unseren Produktionshallen ein 2-Schichtsystem im Wechsel pro Woche der Mitarbeiter. Unsere GF plant die Spätschicht 1 Stunde früher beginnen zu lassen (somit natürlich auch 1 Stunde früher enden zu lassen) um die Zuschläge für die letzte "teure" Stunde einzusparen. Umsetzbar wäre es sofort - auch in Abstimmung mit unserer Betriebsleitung - Arbeiten würden anders eingeteilt/verteilt werden. Da gäbe es also keine Probleme.
Allerdings fällt somit ja der Spätschicht- bzw. ggf. Nachschichtzuschlag für 1 Stunde für den jeweiligen MA weg - ist das rechtl. OK????? Gibt es Texte?? WO????

Bitte um schnelle Hilfe oder um schnellen Rat - müssen uns kurzfristig äußern!!!

DAnke

Spätschicht z. Zt.: 14.00 - 22.15 Uhr (incl. 15 Min. Pause)
soll auf 13.00 - 21.15 Uhr " " " vorgezogen werden. Im wöchentlichen Wechsel der Arbeitnhemer.
Bei uns gilt der übliche Mantel-TV