Schichtarbeit - AZ Verschiebung - Schichtzulage?
Hallo an alle,
in unserer Firma soll statt Kurzarbeit eine andere Sparmaßnahme über Arbeitszeitverschiebung durchgeführt werden und ich kann keine Gesetzestexte o.ä. finden - BRAUCHE HILFE!!!
Wir fahren in unseren Produktionshallen ein 2-Schichtsystem im Wechsel pro Woche der Mitarbeiter. Unsere GF plant die Spätschicht 1 Stunde früher beginnen zu lassen (somit natürlich auch 1 Stunde früher enden zu lassen) um die Zuschläge für die letzte "teure" Stunde einzusparen. Umsetzbar wäre es sofort - auch in Abstimmung mit unserer Betriebsleitung - Arbeiten würden anders eingeteilt/verteilt werden. Da gäbe es also keine Probleme. Allerdings fällt somit ja der Spätschicht- bzw. ggf. Nachschichtzuschlag für 1 Stunde für den jeweiligen MA weg - ist das rechtl. OK????? Gibt es Texte?? WO????
Bitte um schnelle Hilfe oder um schnellen Rat - müssen uns kurzfristig äußern!!!
DAnke
Spätschicht z. Zt.: 14.00 - 22.15 Uhr (incl. 15 Min. Pause) soll auf 13.00 - 21.15 Uhr " " " vorgezogen werden. Im wöchentlichen Wechsel der Arbeitnhemer. Bei uns gilt der übliche Mantel-TV
Community-Antworten (3)
25.03.2009 um 11:08 Uhr
@Stahlhandel Kannst Du die konkreten Zeiten nennen und ob ein TV besteht?
25.03.2009 um 13:30 Uhr
Hallo Stahlhandel,
im ArbZG steht in § 2 Abs. 3 " Nachtzeit im Sinne dieses Gesetztes ist die Zeit von 23 bis 6 Uhr, in Bäckereien und Konditoreien die Zeit von 22 bis 5 Uhr.
Abs. 4 Nachtarbeit im Sinne dieses Gesetztes ist jede Arbeit, die mehr als zwei Stunden der Nachtzeit umfassen.
Wegen deiner Klammer (incl. 15 Min. Pause) hier noch § 4 ArbZG " Die Arbeit ist durch im voraus feststehende Ruhepausen von mindestens 30 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis zu neun Stunden und 45 Minuten bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden insgesamt zu unterbrechen.
Sollte es im TV keine andere Regelung geben, gilt das ArbZG.
MfG Angi1
25.03.2009 um 14:17 Uhr
Auf jeden Fall seid ihr als BR in der Mitbestimmung, allerdings ist die Rwegeleung allemal besser als Kurzarbeitsgeld.
Verwandte Themen
Betriebliche Schichtzulage
ÄlterLiebe Kollegen, wir stehen vor dem Abschluss einer Betriebsvereibarung für ein 7-Tage-Normalschicht-System (Tagschicht einschichtig) für zwei Arbeitsbereiche. Die Kollegen haben bisher nur Mo-Fr eins
Verjährt ein Anspruch auf Betrieblicher Übung
Folgendes Problem .. Der AG hat Jahrelang jedem AN eine Schichtzulage nach IGBCETarif gezahlt. Die Schichtzulage steht nach Tarifvertrag nur AN in Wechselschicht zu. Im Januar 2022 hat er dies einges
Schichtarbeit
ÄlterHallo zusammen, ich hätte gern von euch gewusst, wie ihr mit solchen Fällen umgehen würdet ... Produktionsbetrieb mit 150 Mitarbeitern. Einige Mitarbeiter haben alte Verträge, wo kein Hinweis au
Verschiebung des Zahltages - Kann mann die Verschiebung verhindern und den Beschluss des alten BR kippen?
ÄlterHallo , vor ein paar Tagen hat unsere GF einen Brief an alle Mitarbeiter verteilt, in dem eine Umstellung des Auszahlungstages des Lohnes, vom laufenden auf den nächsten Monat, zum Jahresende angekün
Darf der AG bereits gezahlte Schichtzulage rückwirkend wieder abziehen?
ÄlterHallo Eine MA ist teilzeitbeschäftigt in der Altenpflege und macht ausschliesslich Spätdienst. Nun hat man ihr die Schichtzulage gestrichen und diese wird ihr ausserdem für ein halbes Jahr rückwirk