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BV zur Kurzarbeit

S
Schmiedmax
Apr 2020 bearbeitet

Hallo Leute und liebe BR-Kollegen,

bei uns ist es aktuell, wie bei so vielen an der Zeit eine BV zur Kurzarbeit zu machen, aktuell macht mir diese ziemlich sorgen und wende mich daher mal auch an euch um hoffentlich zusätzlich etwas Input zu erhalten.

"

  1. Abbau Resturlaub aus 2019
  2. Überstundenabbau auf max. 20.5h
  3. 1/3 des Jahresurlaubs aus 2020 abbaeun
  4. Nach Berücksichtigung der Punkte 1-3 wird Kurzarbeit eingeführt "

Diese Punkte wurden uns Vorgelegt so nun zu meiner eigentlichen Frage:

Muss der AG erst Kurzarbeit anmelden und dann werden u.a. die Punkte 1+2 durchgeführt oder passiert dass zuvor.

Darf ein 1/3 des Urlaubs herangezogen werden?

Vielen Dank und ich hoff ihr könnt mir bisschen Helfen

Liebe Grüße aus dem dennoch schönen Chiemgau

32703

Community-Antworten (3)

S
seehas

02.04.2020 um 09:27 Uhr

Der Ablauf in Betrieben mit BR ist so:

  1. Der AG zeigt bei der Agentur für Arbeit an, dass er beabsichtigt Kurzarbeit einzuführen
  2. AG und BR schließen eine BV in der die Kurzarbeit geregelt wird
  3. Der AG zeigt bei der AA Kurzarbeit an, die BV ist Teil des Antrags
  4. Jeder Mitarbeiter erhält sein normales Gehalt solange, bis der Resturlaub aus dem Vorjahr aufgebraucht ist und sein Stundenkonto reduziert. Ob die AA die 20,5 Stunden akzeptiert ist nicht sicher.
  5. Für die Zeit die er arbeitet erhält jeder MA sein reguläres Gehalt
  6. Für die fehlenden Zeiten erhält er Kug, wenn er keine Stunden und keinen Urlaub mehr einbringen kann Wir haben vergeblich versucht unseren AG zu überzeugen, dass die MA beliebig viel Urlaub einbringen können. Wenn der MA im Urlaub ist erhält er kein Kug sondern Gehalt, dadurch kann er sein Einkommen erheblich aufbessern. Je mehr Stunden ein AN einbringen kann, desto länger erhält er sein reguläres Gehalt.
K
Kjarrigan

02.04.2020 um 09:44 Uhr

C
celestro

02.04.2020 um 10:06 Uhr

Kurzarbeitergeld gibt es für unvermeidbare Arbeitsausfälle.

Punkt 1 sollte erledigt sein, weil Ende März ist vorbei und die MA hätten den Urlaub bis spätestens dahin nehmen müssen. Gibt es bei Euch Sonderregelungen, das man ihn länger nehmen darf, müssten die Tage natürlich noch weg, richtig.

Punkt 2 ... soweit ich bisher gelesen habe, müssen ALLE Überstunden vorher weg. Also nichts mit "auf maximal 20,5 h". Man mag mich korrigieren.

mMn dürfen also nur die MA in KU gehen, bei denen Punkt 1 erfüllt ist und Punkt 2 sogar auf Null gefahren wurde.

Punkt 3 ist ein Knackpunkt ... ich selbst habe mich noch nicht damit beschäftigt, aber von Leuten die etwas darüber erzählt haben, gibt es da angeblich keine festen Richtlinien. Ob das stimmt, kann ich wie gesagt nicht beurteilen.

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