Hallo Leute und liebe BR-Kollegen,

bei uns ist es aktuell, wie bei so vielen an der Zeit eine BV zur Kurzarbeit zu machen, aktuell macht mir diese ziemlich sorgen und wende mich daher mal auch an euch um hoffentlich zusätzlich etwas Input zu erhalten.

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1. Abbau Resturlaub aus 2019
2. Überstundenabbau auf max. 20.5h
3. 1/3 des Jahresurlaubs aus 2020 abbaeun
4. Nach Berücksichtigung der Punkte 1-3 wird Kurzarbeit eingeführt
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Diese Punkte wurden uns Vorgelegt so nun zu meiner eigentlichen Frage:

Muss der AG erst Kurzarbeit anmelden und dann werden u.a. die Punkte 1+2 durchgeführt oder passiert dass zuvor.

Darf ein 1/3 des Urlaubs herangezogen werden?

Vielen Dank und ich hoff ihr könnt mir bisschen Helfen

Liebe Grüße aus dem dennoch schönen Chiemgau