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Vertriebs-Ranking-Liste im Intranet

N
Nicoletti
Nov 2016 bearbeitet

Hallo zusammen,

in unserm Unternehmen läuft mal wieder ein Vertriebswettbewerb. Dazu habe ich eine Frage, in unserem Intranet ist jetzt eine Rankingliste zum Zwischenstand der einzelnen Standorte mit den Namen der 5 besten Vertriebler veröffentlicht worden. Sonst sind immer nur die Gewinner veröffentlicht worden und das ist für uns vollkommen okay gewesen. Wie sieht es aus, darf eine solche Rankingliste eigentlich veröffentlicht werden oder haben wir da ein MBR?

Oder muss es nur für die KollegInnen okay sein, dass der Name öffentlich gemacht wird?

LG Nicoletti

5.57902

Community-Antworten (2)

K
Konrad

23.03.2009 um 16:33 Uhr

Hallo Nicoletta! Die betriebsinterne Veröffentlichung von Arbeitnehmerdaten in ”Bestenliste” oder ”Rankingliste”, in denen z.B. für Bereiche wie Akquisition oder Verkauf die erfolgreichsten Mitarbeiter oder die Leistungen der Mitarbeiter der Reihe nach aufgeführt werden, ist nur zulässig. • wenn sie im Arbeitsvertrag vorgesehen ist (§ 28 Abs. 1 Nr. 1 BDSG), soweit die Mitarbeiter hierin wirksam eingewilligt haben oder • wenn die Voraussetzungen des § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG vorliegen, d.h. insbesondere ein berechtigtes Interesse des Arbeitgebers an der Veröffentlichung der Daten besteht (z.B. zur Förderung der Leistungsbereitschaft der Mitarbeiter). Die Veröffentlichung einer ”Bestenliste” wird in der Regel nach § 28 Abs. 1 Nr. 2 BDSG zulässig sein, weil regelmäßig kein Grund zu der Annahme bestehen wird, dass die betroffenen Mitarbeiter ein der Veröffentlichung entgegenstehendes schutzwürdiges Interesse haben. Um die Verletzung von Mitarbeiterbelangen aber auch in solchen Fällen auszuschließen, empfiehlt es sich, die betroffenen Mitarbeiter zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zu geben, gegen die vorgesehene Veröffentlichung Einwände vorzubringen.

W
Waschbär

23.03.2009 um 16:49 Uhr

@Nicoletti, Mitarbeiter des monats oder der gleichen fällt unter die MBR.

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