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Dieser Beitrag ist vor 7 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Eingestellter Vertriebs-MA erhält neues Vertriebsgebiet - Versetzung?

S
Shirley
Mrz 2019 bearbeitet

Hallo Kolleginnen und Kollegen, einer unserer Vertriebs-MA (seit über einem Jahr im Unternehmen) erhält erstmalig ein Vertriebsgebiet. Er war bislang für das backoffice und für Vertretung der Vertriebs-MA zuständig. Handelt es sich hierbei um eine Versetzung und somit eine Mitbestimmungspflicht des BR? Das PLZ-Gebiet 6 wird im übrigen einen anderen MA entzogen, bei uns gibt es keinen Tarifvertrag und keine Betriebsvereinbarung darüber.

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Community-Antworten (1)

T
takkus

01.03.2019 um 09:43 Uhr

§ 95 Abs. 3 BetrVG: Versetzung im Sinne dieses Gesetzes ist die Zuweisung eines anderen Arbeitsbereichs, die voraussichtlich die Dauer von einem Monat überschreitet, oder die mit einer erheblichen Änderung der Umstände verbunden ist, unter denen die Arbeit zu leisten ist. -> somit würde ich sagen: ja.

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