Hallo Kolleginnen und Kollegen,
einer unserer Vertriebs-MA (seit über einem Jahr im Unternehmen) erhält erstmalig ein Vertriebsgebiet. Er war bislang für das backoffice und für Vertretung der Vertriebs-MA zuständig. Handelt es sich hierbei um eine Versetzung und somit eine Mitbestimmungspflicht des BR? Das PLZ-Gebiet 6 wird im übrigen einen anderen MA entzogen, bei uns gibt es keinen Tarifvertrag und keine Betriebsvereinbarung darüber.