Erreichbarkeit während Kurzarbeit
Hallo, muß man bei Kurzarbeit für den AG erreichbar sein, wenn keine BV oä. geschlossen worden ist??? Meiner Meinung nach nicht - aber wo steht das??? Welcher § ist das?? Brauche dringend Antworten. Bitte um Hilfe.
Community-Antworten (5)
22.03.2009 um 05:51 Uhr
Vor allem muss man für die ARGE erreichbar sein, denn die kann einen durchaus für die Kurzarbeitszeiten vermitteln; sogar in einen 1.-€ Job.
22.03.2009 um 06:24 Uhr
@bionda0_2" Ich habe kein Gesetz gefunden welches das regelt. Also eher nicht. Die gesetzlichen Regelungen für Kurzarbeit findest du in den §§317ff SGB. @gbi Wo steht das? die Arbeitszeiten bei Kurzarbeit sind doch mitunter völlig unterschiedlich. Die AG setzen doch die MA ein wie sie benötigt werden (z.B. bei Schichtarbeit).
22.03.2009 um 06:43 Uhr
@bionda0_2,
Seite 19 könnte helfen.... http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08b-Kurzarbeitergeld-AN.pdf
22.03.2009 um 11:56 Uhr
Mich würde dabei viel mehr interessieren, warum keine BV? Erstmal ist Kurzarbeit nur MIT dem BR machbar, wenn eine entsprechende Vertretung im Betrieb ist! - Anders geht es nicht! Zweitens liegt es im Interesse des AN, dass er erreichbar ist, weil es für einen echten Arbeitstag mehr Geld gibt, als für einen Kurzarbeitstag - auch wenn es mal relativ kurzfristig sein muss! Und Drittens sollte sich jeder, der Kurzarbeit hat, davon befreien, dass er "Urlaub" hat! - Normal wäre er an den Tagen im Betrieb arbeiten. Jetzt bekommt er 60 oder 67% des Nettos, dafür, dass er nicht tut! - Dafür kann man schon mal verlangen, dass er kurzfristig erreich- und abrufbar ist! Letztendlich hat @pirat ja schon darauf hingewiesen, dass es die Arbeitsagentur ist, die verstärkt auf "kurzfristige" Verfügbarkeit pochen wird!
Gruß STAN
22.03.2009 um 16:12 Uhr
wenn es einen betriebsrat gibt, kann es keine kurzarbeit ohne entsprechende BV geben.....
und die erreichbarkeit bei kurzarbeit ist lediglich der agentur für arbeit zu gewährleisten.......
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