Erstellt am 22.03.2009 um 04:51 Uhr von gbi
Vor allem muss man für die ARGE erreichbar sein, denn die kann einen durchaus für die Kurzarbeitszeiten vermitteln; sogar in einen 1.-€ Job.
Erstellt am 22.03.2009 um 05:24 Uhr von pony
@bionda0_2"
Ich habe kein Gesetz gefunden welches das regelt. Also eher nicht. Die gesetzlichen Regelungen für Kurzarbeit findest du in den §§317ff SGB.
@gbi
Wo steht das? die Arbeitszeiten bei Kurzarbeit sind doch mitunter völlig unterschiedlich. Die AG setzen doch die MA ein wie sie benötigt werden (z.B. bei Schichtarbeit).
Erstellt am 22.03.2009 um 05:43 Uhr von pirat
@bionda0_2,
Seite 19 könnte helfen....
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sammlung/MB-08b-Kurzarbeitergeld-AN.pdf
Erstellt am 22.03.2009 um 10:56 Uhr von STAN001
Mich würde dabei viel mehr interessieren, warum keine BV?
Erstmal ist Kurzarbeit nur MIT dem BR machbar, wenn eine entsprechende Vertretung im Betrieb ist! - Anders geht es nicht!
Zweitens liegt es im Interesse des AN, dass er erreichbar ist, weil es für einen echten Arbeitstag mehr Geld gibt, als für einen Kurzarbeitstag - auch wenn es mal relativ kurzfristig sein muss!
Und Drittens sollte sich jeder, der Kurzarbeit hat, davon befreien, dass er "Urlaub" hat! - Normal wäre er an den Tagen im Betrieb arbeiten. Jetzt bekommt er 60 oder 67% des Nettos, dafür, dass er nicht tut! - Dafür kann man schon mal verlangen, dass er kurzfristig erreich- und abrufbar ist!
Letztendlich hat @pirat ja schon darauf hingewiesen, dass es die Arbeitsagentur ist, die verstärkt auf "kurzfristige" Verfügbarkeit pochen wird!
Gruß
STAN
Erstellt am 22.03.2009 um 15:12 Uhr von kriegsrat
wenn es einen betriebsrat gibt, kann es keine kurzarbeit ohne entsprechende BV geben.....
und die erreichbarkeit bei kurzarbeit ist lediglich der agentur für arbeit zu gewährleisten.......