Erstellt am 01.04.2020 um 10:21 Uhr von Dummerhund
KA wird im Vorfeld fest gelegt. Bist du für den Tag in KA eingeteilt dann bleibt das auch so und der Gruppenleiter kann sich selbst ein bild malen.
Erstellt am 01.04.2020 um 10:39 Uhr von stehipp
Grundsätzlich hat "DummerHund" natürlich recht. Bei Kurzarbeit wird festgelegt, wann du wie viel zu arbeiten hast. Du stehst nicht permanent auf Abruf.
Andererseits ist im Augenblick von allen, auch von uns Mitarbeitern etwas Flexibilität gefordert. Irgendwie müssen wir den Laden und das Land am Laufen halten.
Den Gruppenleiter hat keinen Anspruch darauf das du kommst, aber wenn die Tabelle wirklich wichtig ist, kannst du natürlich mal drüber nachdenken, ob du so einen Beitrag leisten kannst, deinem Unternehmen zu helfen.
Das kann natürlich nicht zu einem Dauerzustand werden.
Erstellt am 01.04.2020 um 11:32 Uhr von rtjum
ich finde Dummerhund hat hier die bessere Antwort gegeben.
Solche Probleme sollten vor bzw bei der Einteilung der KuA geklärt/geprüft sein. Wenn der Gruppenleiter falsch eingeteilt hat und niemand da ist, der die Tabelle erstellen kann ist er ein schlechter Gruppenleiter und nur weil er die bis 14 Uhr erstellt haben will muss ich in KuA nicht springen Corona hin oder her!!
Erstellt am 01.04.2020 um 12:03 Uhr von Kjarrigan
Hier Info#s zur Kurzarbeit. -
https://www.dgb.de/themen/++co++a94a239e-6a99-11ea-bab2-52540088cada
Ziemlich unten gibt es Tipps WAs in einer BV geregelt sein sollte
u. a. Ankündigungsfristen - ob und wann man evtl. wieder zur Arbeit erscheinen muss
denn ein Kurzarbeitplan ist nicht in Stein gemeißelt und kein Dienstplan
WENN Arbeit da ist (z.B. weil doch ein größerer Auftrag reingekommen ist) kann die Kurzarbeit auch widerrufen werden und die AN müssen zur Arbeit erscheinen.
Die Ankündigungsfrist dazu sollte man festlegen d.h springen muss der AN nicht
aber er kann hat auch nicht sagen - ich bin mal eine Woche nicht da.
Erstellt am 01.04.2020 um 17:30 Uhr von seehas
Kurzarbeit ist kein Urlaub. es ist eine Sozialleistung. Jeder Leistungsempfänger hat die Pflicht den Schaden so klein wie möglich zu halten. Wenn der AG einen AN benötigt, dann muss dieser (mit einer angemessenen Vorlauffrist) auch erscheinen. Einige Stunden sind da zu wenig, das ist klar. Aber ich kann ja auch darüber nachdenken, das ich nach Ende der KA wieder in ein gut funktionierendes, prosperierendes Unternehmen zurückkehren möchte.
Erstellt am 02.04.2020 um 08:01 Uhr von rtjum
ich bleibe dabei, wenn ein Gruppenleiter einen MA aus der KuA holen will um eine Tabelle zu erstellen dann ist da was grundlegend falsch!!
Erstellt am 02.04.2020 um 10:38 Uhr von Hangman
@ rtjum:
Warum sollte da etwas falsch laufen? Calel schreibt eindeutig „Wir“, das heißt für mich „Alle“. Wenn in einem solchen Szenario plötzlich etwas dazwischenkommt, was keinen Aufschub duldet, wie soll der Gruppenleiter dann handeln? Stell dir einfach mal vor, ein Großteil des BR befindet sich in KA und es kommt eine außerordentliche Kündigung rein. Würdest Du dann auch sagen „Nö, bin in KA, sollen die den doch entlassen“?
Erstellt am 02.04.2020 um 11:00 Uhr von Dummerhund
@Hangman
Wir haben KA. Punkt und Satzende.
Jetzt ruft mich ein Gruppenleiter wegen einer Tabelle an, Erste Halbsatz und ein Komma.
die er bis 14 : 00 erstellt haben will. Zweite Halbsatz und Punkt Satzende.
Erstellt am 02.04.2020 um 11:29 Uhr von celestro
@Hangman
Calel schreibt aber auch eindeutig: "wegen einer Tabelle an, die er bis 14 : 00 erstellt haben WILL." ... von etwas das keinen Aufschub duldet, lese ich dagegen nichts. ;-)
Erstellt am 02.04.2020 um 12:54 Uhr von stehipp
Wie wichtig, oder unwichtig die Tabelle ist wissen wir alle nicht. Von "ich will ein Bildchen drauf haben" bis "es hängt der Fortbestand der Firma davon ab", alles möglich.
Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass es durchaus Situationen geben kann, in denen ich als AN mal einspringe, auch wenn ich es eigentlich nicht muss und das gilt auch während Kurzarbeit und in Coronazeiten.
Deshalb mache ich ja auch mal Überstunden und sage nicht "ups meine tägliche Arbeitszeit ist vorbei, Stift fallen lassen".
Das muss jeder für sich entscheiden.
Erstellt am 02.04.2020 um 14:14 Uhr von Hangman
@ celestro:
… Seit heute Kurzarbeit…
… Tabelle bis 14:00…
Stimmt, steht zwar nix von Aufschub aber ich kann mir nicht denken dass der Gruppenleiter bis 14:00 nur eine neue Telefonliste braucht
@ Dummerhund
Du hast vergessen, den Doppelpunkt hinter 14 und vor 00 in deiner Satzdarstellung zu interpretieren :-D
Auch wenn es einige stören sollte, ich vertrete die gleiche Meinung wie stehipp. Ich glaube, in der jetzigen Situation sollte nicht unbedingt gegeneinander gearbeitet werden. Sturheit schafft keine vertretbaren Kompromisse.
Erstellt am 02.04.2020 um 14:19 Uhr von Calel
Vielen Dank für die Antwort. Ich habe die Tabelle erstellt. Das war nur dumm tüg wie der Norddeutsche so sagt, es waren Nichtigkeiten. Für den Erhalt von Arbeiten ist ein jeder verpflichtet, so sehe ich das auch. Andererseits ist KA angeordnet und jedes Würstchen meint, dass er Anordnungen aufgrund seiner Position, sich über alles hinwegsetzen kann. Ich habe ihm dazu geschrieben, dass es bei KA keinen Drehtüreffekt oder Licht -An-Licht -Aus , -Effekt gibt. Der Status ist, dass wir vom AG auf KA gesetzt wurden und somit von unseren Leistungen suspendiert wurden. Ich sehe es so, dass der Status des AN missachtet, als Personalie oder als Fixkosten bezeichnet wird. Ich selber habe Bauwesen und Wirtschaft studiert. Dieses aber nur, weil sich auch hier Leute tummeln, die sich zu viel bei ihren Antworten zutrauen. Nur zur Info : ich habe mir ein BGB bestellt um mich gesetzlich auf der richtigen Seite zu befinden, denn ausbildungsmäßig habe ich keine Fragen, nur eine persönliche Meinung gewonnen.
Erstellt am 02.04.2020 um 18:58 Uhr von Dummerhund
@Hangman
Sicher kann man mal eben zur FA fahren und noch was erledigen........ wenn man mal eben um die Ecke wohnt.
Was aber wenn der nächste dann angefunkt wird und der einen Anfahrtsweg von knapp 1,5 Stunden hat. Da iss dann mal eben ein halber Tag weg.
Darum geht es auch.
Die Frage stellt sich hat ein einfacher Gruppenleiter überhaupt die Befugnis, so zu handeln?
Wie sehts rechtlich aus wenn der MA auf KA gesetzt ist vom AG, so auch das Geld bezogen wird, der MA mal eben 1,5 Std. zur Firma fährt, ne Stunde die Tabelle erstellt und auf der Rückfahrt einen Unfall baut.Chef sagt dann nachdem er das erfährt, nö ich habe nix angefordert an Personal aus der KA:
Erstellt am 05.04.2020 um 12:02 Uhr von Calel
Erstaunlich ist, dass hier im Forum auch der Unsinn
" Kurzarbeit ist kein Urlaub " weiter kommuniziert wird. Ka ist kein Spaß und ein jeder weiß, dass er für die Zeit weniger Geld bekommt. Solche Worthülsen sind einfach fehl am Platze. Der AG muss einfach auch wissen , dass er in dieser Zeit keine Direktionsrechte hat. Für die Zeit hat der Bezahler, nämlich das Arbeitsamt das Recht den AN anzusprechen. Bitte nicht vergessen, dass der BR und das Arbeitsamt nicht umgangen werden kann. Da muss sich der AG mal ein wenig zurücknehmen und auf einen mündigen AN und BR vertrauen. Ich hoffe , dass wir nicht in die Anfangszeit des BV ,der Tarifautonomie und dem Arbeitsrecht zurückfallen. Danke