Vorteilsnahme ?
Guten morgen zusammen,
wir (9 Betriebsräte) haben den Vorsitzenden wegen verschiedener Vorfälle abgewählt. Im Nachhinein stellt sich heraus, dass der Ex neben Einladungen in den VIP-Bereich eines Stadions durch den Vorstand, auch die Annahme von Sitzungsgeldern, in denen er Kraft Amt eingebunden war, nicht angegeben hat. Sind das Gründe für einen Ausschluss nach § 23 ??
Ist es bei anderen auch üblich, dass der Arbeitgeber nur den BRV einlädt ?
Community-Antworten (2)
21.03.2009 um 12:44 Uhr
Hallo, gefühlt ist das sicher ein Grund ! Ob es für einen Ausschluss reicht ist auch eine Frage der Beweisbarkeit eurer Vorwürfe. Was die Einladungen angeht, kann sicher nicht überall ein 9er BR eingeladen werden ;=( ... wenn eine Einladung vorliegt, solltet ihr in einer BR Sitzung beschliessen, wer diese wahrnimmt...muss ja nicht immer der BR-V sein.
22.03.2009 um 23:14 Uhr
dein name ist programm?
der betriebsratsvorsitzende vertritt den betriebsrat im rahmen seiner beschlüsse und evtl. durch wahrnehmung der laufenden geschäfte
wenn er berechtigt ist, "sitzungsgelder" (????) zu erhalten, warum und wem soll er dann diese angeben? geht es hier um aufwandsentschädigungen oder was?
auch wenn der "neid" anderer br-mitglieder oft als "gerechtigkeit" dargestellt wird, durch ein gutes verhältnis des BRV zur geschäftsführung kann man viel erreichen allerdings sollte der BRV dann auch charakterlich so gefestigt sein, immer seine aufgabe im blick zu haben
ob dies bei euch so war, kann man als außenstehender schlecht beurteilen......
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