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Erschleichen von Vorteilsnahme " Oder Bestechlichkeit? "

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roderich
Jan 2018 bearbeitet

In unserer Fa. gibt es keinen Tarifvertrag , soll heißen jeder handelt mit der Fa. seinen Eigenen Vertrag aus. Die meisten Kollegen haben den gleichen Vertrag,mit wenigen Ausnahmen,jetzt stellt sich heraus das ein BR Mitglied einen höheren Lohn erhält als die meisten Anderen Kollegen,kann man jetzt davon Ausgehen das sich das BR.-Mitglied eine sogenannte " Vorteilsnahme " erschlichen hat ? Wie kann man es nachweisen,ist es überhaupt nachzuweisen,oder kann man sich auch böse in die Nesseln setzen wenn man diese Daten als BRM an die Belegschaft herausgibt? Denn an die Daten kommt man nur als BR und als Wirtschaftsausschußmitglied heran,und die sind wiederum zur Verschwiegenheit verpflichtet.Oder ??

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Community-Antworten (4)

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rkoch

23.11.2009 um 12:07 Uhr

Wie Du selbst festgestellt hast, handelt jeder einzelne seinen Lohn selbst aus. Sofern das BR-Mitglied nicht eine außergewöhlich höheren Lohn bekommt - wo ist das Problem? Jeder ist bei Euch seines eigenen Glückes Schmied.

Sofern Du BR bist solltet ihr Euch im Gremium einige andere Fragen stellen:

Wenn die meisten Kollegen den gleichen Vertrag haben, dann liegt hier ein "formularmäßiger Arbeitsvertrag" vor. Der Inhalt desselben kann demnach der Mitbestimmung des BR unterliegen (§94 (2) BetrVG)

Bei derartigen Arbeitsverträgen kann i.d.R. auch die Existenz einer Vergütungsordung (d.h. wer bekommt infolge welcher Tätigkeit welches Gehalt) unterstellt werden. Auch wenn der BR keine Mitbestimmung über die Höhe der Vergütung hat, hat er sehr wohl ein MBR über die Vergütungsordnung an sich (§87 (1) Nr. 10 BetrVG)

Auch was ggf. leistungsabhängige Vergütungsbestandteile angeht besteht ein MBR (§87 (1) Nr. 10 und 11), nicht was die Höhe angeht, aber was die Verteilung angeht.

Insofern wäre der BR sehr wohl im Boot, was die konkrete Ausgestaltung der Entlohnung angeht. Würde der BR seine Mitbestimmung in dieser Sache wahrnehmen, ließe sich dann auch tatsächlich ableiten, ob das BR-Mitglied die höhere Entlohnung rechtmäßig erhält oder ob hier was im Busch ist. Aber ohne eine Vergütungsordnung gibt es da nichts zu bemängeln.

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paula

23.11.2009 um 12:11 Uhr

Wenn jemand gut verhandelt, dann sollte man das erst einmal anerkennen. Wenn er dabei sein BR-Mandat in die Waagschale geworfen hat ist das nicht ok und wäre eine Besserstellung, die nach dem Gesetz nicht zulässig ist. Nur der Nachweis fällt schwer.

Gehaltsdaten an die Belegschaft zu geben ist nach § 80 Abs. 4 i.V.m. § 79 BetrVG nicht zulässig. Ggf. wird dann auch § 23 BetrVG interessant

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rkoch

23.11.2009 um 13:36 Uhr

@ paula

Was die von Dir zitierten §§ angeht kann ich Deinem Vortrag nicht folgen.... §80 (4) ... Geheimhaltungspflicht für Auskunftspersonen und Sachverständige? §79 ... Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse?

Siehe dazu u.a. den Vortrag von kriegsrat unter "Vertragsbestandteile mit Kollegen diskutieren? Darf man das?" vom 11.11.

Was Du evtl. meinst sind die Stillschweigensverpflichtungen aus den §§82,83 und 99 BetrVG. Allerdings gelten diese nur gegenüber den AN, wie sich daraus ergibt, das der AN den BR von seiner Schweigepflicht entbinden kann. Der AG kann dem BR dieses Stillschweigen nicht abfordern. Insofern ist auch §23 nicht anzuwenden.

Fakt ist, das es meistens nicht sinnvoll ist als BR Löhne und Gehälter offen auf den Tisch zu legen, außer man will mit voller Absicht Unruhe stiften. Ein gesetzliches Gebot das der BR über individuelle Löhne und Gehälter Stillschweigen zu bewahren hat gibt es IMHO nicht. In tarifgebundenen Unternehmen kann es faktisch darüber ohnehin kein Stillschweigen geben, da die Eingruppierungsrichtlinien bindend sind und von jedem eingesehen werden können. Die Entlohnung ist demzufolge in derartigen Unternehmen ein "offenes Geheimnis".

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albdonar

26.11.2009 um 15:36 Uhr

@paula, ich gebe Dir recht, wenn Du sagst der Nachweis fällt schwer. Bei uns verdiente der SF einen geringen Lohn, nachdem er freigestellt wurde, das dreifache. Dies wurde in einer GL-Sitzung sogar vom Geschäftsführer öffentlich angesprochen.

*Wie Du selbst festgestellt hast, handelt jeder einzelne seinen Lohn selbst aus. Sofern das BR-Mitglied nicht eine außergewöhlich höheren Lohn bekommt - wo ist das Problem? Jeder ist bei Euch seines eigenen Glückes Schmied+ dIES FINDE ICH NICHT SO GUT. Dem BR darf weder ein VORTEIL noch ein NACHTEIL entstehen.

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