Wir haben in unserer Abteilung eine Mitarbeiterin (in Teilzeit), die nebenbei noch ehrenamtliches BR-Mitglied ist. Die Kollegin möchte ihr berufliches Engagement auf 100% heraufsetzen lassen. Eigentlich haben die restlichen Abteilungsmitglieder mehr Streß mit ihr, als das unserem Auftrag nützt, d.h. es entstehen immer wieder Spannungen in der Abteilung - die wir mühsam ausdiskutieren müssen. Der AG hat schon signalisiert, einem möglichen aufstocken auf 100% - dem Frieden willen - zuzustimmen; auch wenn dies von der Abteilung nicht gewünscht wird. Wir haben den Eindruck, die Kollegin nutzt ihr BR-Amt unter anderem dazu, um sich einen persönlichen Vorteil zu sichern. Trifft der Satz zu: Vorteilsnahme im Amt? Ist ein solches Verhalten vom BetrVG zulässig? Wenn nicht, wo finde ich Passagen im BetrVG die dies widerlegen? Die anderen BR-Mitglieder weichen mir im Gespräch aus.