Erstellt am 07.01.2011 um 06:44 Uhr von Tanzbär
> Trifft der Satz zu: Vorteilsnahme im Amt?
Beim besten Willen, wo sollte sie sich durch ihr Amt einen Vorteil erwirtschaftet haben?
Weil sie voll arbeiten gehen will? Das ist doch ihr gutes Recht, sich auch weiterzuentwickeln. Letztendlich bekommt sie ja nicht nur mehr Geld, sondern muss auch Leistung dafür erbringen.
Erstellt am 07.01.2011 um 07:58 Uhr von DrHouse
paulM,
ich denke nicht, dass Du hier als BR-Mitglied postest.
Für mich ist das auch keine Vorteilsnahme. Wenn der AG die Arbeitszeit nicht verlängern will, muß er es nicht. Was soll das Amt BR damit zu tun haben.
MfG DrHouse
Erstellt am 07.01.2011 um 08:00 Uhr von rtjum
>nebenbei noch ein ehrenamtliches BR-Mitglied
macht ihr das dann alle nur so mal nebenbei??
Vielleicht sehr ihr ja die Sache alle falsch und nur die Kollegin macht das eben nicht nebenbei (mal "böse" nachhak)
gruß rtjum
Erstellt am 07.01.2011 um 08:02 Uhr von pfeilenbogen
Wenn die Aufstockung eine bestimmte Wochenarbeitszeit (Stunden) betrifft, müsste es eine entsprechende freie Stelle geben. Also Ausschreibung dieser (intern). Dann können sich alle Teilzeitler darauf bewerben und der BR muß dieses wie ein Einstellung gem. § 99 BetrVG behandeln.
Erstellt am 07.01.2011 um 12:49 Uhr von Tanzbär
>>Glaskugel streichel<<
Und wenn sie die einzige in Teilzeit ist?
Wir wissen es nicht, aber eine Vorteilnahme sehe ich nirgends.
Erstellt am 07.01.2011 um 13:10 Uhr von Kölner
@pfeilenbogen
Bis zu einer Aufstockung von 10 Stunden/Woche MUSS der AG gar nichts von dem was Du genannt hast.
Aber Du willst bestimmt auch das Urteil dazu BAG, Beschl. v. 9.12.2008 - 1 ABR 74/07