Vorteilsnahme im Amt?
Wir haben in unserer Abteilung eine Mitarbeiterin (in Teilzeit), die nebenbei noch ehrenamtliches BR-Mitglied ist. Die Kollegin möchte ihr berufliches Engagement auf 100% heraufsetzen lassen. Eigentlich haben die restlichen Abteilungsmitglieder mehr Streß mit ihr, als das unserem Auftrag nützt, d.h. es entstehen immer wieder Spannungen in der Abteilung - die wir mühsam ausdiskutieren müssen. Der AG hat schon signalisiert, einem möglichen aufstocken auf 100% - dem Frieden willen - zuzustimmen; auch wenn dies von der Abteilung nicht gewünscht wird. Wir haben den Eindruck, die Kollegin nutzt ihr BR-Amt unter anderem dazu, um sich einen persönlichen Vorteil zu sichern. Trifft der Satz zu: Vorteilsnahme im Amt? Ist ein solches Verhalten vom BetrVG zulässig? Wenn nicht, wo finde ich Passagen im BetrVG die dies widerlegen? Die anderen BR-Mitglieder weichen mir im Gespräch aus.
Community-Antworten (6)
07.01.2011 um 07:44 Uhr
Trifft der Satz zu: Vorteilsnahme im Amt?
Beim besten Willen, wo sollte sie sich durch ihr Amt einen Vorteil erwirtschaftet haben? Weil sie voll arbeiten gehen will? Das ist doch ihr gutes Recht, sich auch weiterzuentwickeln. Letztendlich bekommt sie ja nicht nur mehr Geld, sondern muss auch Leistung dafür erbringen.
07.01.2011 um 08:58 Uhr
paulM,
ich denke nicht, dass Du hier als BR-Mitglied postest. Für mich ist das auch keine Vorteilsnahme. Wenn der AG die Arbeitszeit nicht verlängern will, muß er es nicht. Was soll das Amt BR damit zu tun haben.
MfG DrHouse
07.01.2011 um 09:00 Uhr
nebenbei noch ein ehrenamtliches BR-Mitglied
macht ihr das dann alle nur so mal nebenbei?? Vielleicht sehr ihr ja die Sache alle falsch und nur die Kollegin macht das eben nicht nebenbei (mal "böse" nachhak)
gruß rtjum
07.01.2011 um 09:02 Uhr
Wenn die Aufstockung eine bestimmte Wochenarbeitszeit (Stunden) betrifft, müsste es eine entsprechende freie Stelle geben. Also Ausschreibung dieser (intern). Dann können sich alle Teilzeitler darauf bewerben und der BR muß dieses wie ein Einstellung gem. § 99 BetrVG behandeln.
07.01.2011 um 13:49 Uhr
Glaskugel streichel<< Und wenn sie die einzige in Teilzeit ist? Wir wissen es nicht, aber eine Vorteilnahme sehe ich nirgends.
07.01.2011 um 14:10 Uhr
@pfeilenbogen Bis zu einer Aufstockung von 10 Stunden/Woche MUSS der AG gar nichts von dem was Du genannt hast.
Aber Du willst bestimmt auch das Urteil dazu BAG, Beschl. v. 9.12.2008 - 1 ABR 74/07
Verwandte Themen
Ich brauche ehrliche Meinungen - gesetzwidrige Vorteilsnahme?
Ich bin BRV seit ca. 1 1/2 Jahren. Ich fühlte mich gezwungen, während meines Urlaubes wichtige BR-Sachen in der Firma zu erledigen, weil sich der Rest der BRM sich nicht dafür in der Lage gesehen habe
Erschleichen von Vorteilsnahme " Oder Bestechlichkeit? "
In unserer Fa. gibt es keinen Tarifvertrag , soll heißen jeder handelt mit der Fa. seinen Eigenen Vertrag aus. Die meisten Kollegen haben den gleichen Vertrag,mit wenigen Ausnahmen,jetzt stellt sich
Erhöhung des Arbeitsvertrages zugunsten der Freistellung von BR-Vorsitz
Kann ein Betriebsratsvositzender in einem Tendenzbetrieb, der einen 50% Vertrag hat, vom AG das Angebot erhalten für seine BR Tätigkeit den Vertrag aufstocken zu lassen oder ist das Vorteilsnahme? (gg
Die BR-Vergütung wird neu geregelt
In letzter Zeit gab es prominente Fälle, in denen im Einzelfall über die Angemessenheit gezahlter Betriebsratsvergütung gestritten wurde. Insbesondere lag der Vorwurf der Untreue im Raum, da Manager B
Rücktritt des BR-Vorsitzenden - was wenn kein Anderer das Amt will?
Hi, kann mir jemand weiterhelfen? Ich bin Mitglied in einem elfköpfigen Betriebsrat, nun schon in der zweiten Amtzeit. Vor einer Woche hat unser Betriebsratsvorsitzender seinen Rücktritt vom Amt er