Gelber Schein/Minusstunden aufschreiben
Hallo,
Ich arbeite in der Kita ,Arbeitgeber ist die Stadt! Ich habe folgendes Problem Ich habe in meinem Urlaubsbogen für Donnerstag und Freitag 2Tage Überstunden frei eingetragen,bin aber jetzt auf Grund von starken Rückenschmerzen die ganze Woche krankgeschrieben . Dadurch sollte die Stadt die freien Tage wieder aus dem Bogen rausnehmen,so das ich keine Überstunden abschreiben muss ,da ich ja einen gelben Schein für die Tage habe! Die Stadt weigert sich und sagt die Überstunden sind weg Ist das überhaupt erlaubt bzw. wie kann ich dagegen angehen? Sind die Stunden auch weg, wenn ich ins Minus gehe, da ich die Stunden ja nicht einarbeiten konnte? Danke für jede Hilfe
Community-Antworten (14)
01.04.2020 um 09:52 Uhr
Leider ist die Gesetzeslage so, dass die Überstunden weg sind.
01.04.2020 um 09:53 Uhr
"Ist das überhaupt erlaubt"
Ja!
"bzw. wie kann ich dagegen angehen?"
Gar nicht ... bzw. nicht mit Aussicht auf Erfolg. Die Stunden sind leider weg.
01.04.2020 um 10:05 Uhr
Sind die Überstunden auch weg,wenn ich dadurch ins Minus gehe,da ich ja die Stunden nicht einarbeiten konnte?
01.04.2020 um 10:36 Uhr
ja grundsätzlich auch dann
01.04.2020 um 10:39 Uhr
wahrscheinlich ja - da es eine Regelung dazu geben müsste, dass du für freie Tage auch ins minus gehen kannst - was ansonsten ja nicht möglich wäre Diese Regelung kennt hier aber keiner. Letztlich gilt aber das Entgeltfortzahlungsgestz nd das besagt - sinngemäß - das "ausgefallene" Arbeit bei Krankheit bezahlt wird - da du aber "sowieso" frei hast, weil du die Stunden vor (oder nach) gearbeitet hast - wird das Entgelt eben nicht fortgezahlt.
Urlaub ist was anderes, weil das "Wiedergutschreiben" im BUrlG verankert ist.
01.04.2020 um 10:54 Uhr
Habt ihr einen Tarifvertrag? eine BV zu Dienstplänen? Ist darin etwas geregelt wie z.B.: "Im Falle einer unverzüglich und durch ärztliches Attest nachgewiesene AU während des FZA gilt der FZA als nicht gewährt."?
01.04.2020 um 12:42 Uhr
Während der Arbeitsunfähigkeit kann man keine Minusstunden machen.
01.04.2020 um 13:07 Uhr
01.04.2020 um 15:23 Uhr
"ja grundsätzlich auch dann"
das sehe ich anders! Es kommt hier wohl eher darauf an, woher das "ins Minus rutschen" kommt und in wieweit das geregelt ist.
Wenn der AG hier die MA falsch einplant und zwar mit zu wenigen Stunden, dann dürfte das nicht zu Lasten des AN laufen. Wenn es aber eine Art Stundenkonto gibt und in einer BV ist festgelegt, dass der AG die Planung eben so (gering ins Minus gehen) machen darf, dann wäre das wohl in Ordnung.
01.04.2020 um 16:09 Uhr
Wenn der AG hier die MA falsch einplant und zwar mit zu wenigen Stunden,
Wenn im AV oder TV bzgl. der Arbeitszeit geregelt ist, dass es eine durchschnittliche wöchentliche Arbeitszeit mit einem Ausgleichszeitraum gibt, ist es durchaus möglich, in einer Woche mit zu wenig Stunden zu planen, weil zum Beispiel in einer anderen Woche mehr Stunden gearbeitet werden.
Catweazle Während der Arbeitsunfähigkeit kann man keine Minusstunden machen. Das siehst du verkehrt. Bist du berechtigt mit Minusstunden geplant (siehe Beispiel oben) machst du diese auch während der AU.
Beatrice so das ich keine Überstunden abschreiben muss Wenn du Überstunden hast, kannst du nur dann ins Minus kommen, wenn du mehr """Überstunden"""abbummelst, als du hast.
01.04.2020 um 16:36 Uhr
Danke euch allen für die Hilfe und Infos,konnte das mit meinem Arbeitgeber klären
01.04.2020 um 18:55 Uhr
Und magst du uns erzählen, wie diese Klärung ausssieht?
01.04.2020 um 20:01 Uhr
Mein Überstundenkonto wird auf 0 gesetzt und Ich gehe nicht ins Minus
02.04.2020 um 10:01 Uhr
@ Beatrice: da hast du aber einen extrem großzügigen Arbeitgeber. Bei Krankheit zählt immer die Arbeitszeit laut Dienstplan. 10 Stunden im Dienstplan, 10 Stunden werden gutgeschrieben. 0 Stunden im Dienstplan, 0 Stunden werden gutgeschrieben. Das ist das Lohnausfallprinzip. Wenn du krank bist wirst du immer so gestellt als ob du gearbeitet hättest.
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