Bezahlug von Zuschlägen bei Bezahlung von Über/Mehrarbeitsstunden
Wir als neuer BR sollen darüber entscheiden, ob dem MA die geleisteten BR Über/Mehrarbeitsstunden auch mit den zuschlägen zu stehen. Die Geschäftsführung will nur die Arbeitsstunden bezaheln, aber keine Zuschläge. Es gab keine möglichkeit die BR-Stunden regelmäßig abzufeiern.
Community-Antworten (22)
19.03.2009 um 18:48 Uhr
Hi Vossibaer,
ich verstehe Deine Frage nicht so richtig. Wieso sollt Ihr als BR entscheiden ob dem Mitglied Zuschläge zustehen. Du schreibst doch der AG will nur die Arbeitsstunden bezahlen. Normaler Weise sollte BR-Arbeit in der regelmäßigen Arbeitszeit stattfinden. Seid Ihr ein Schichtbetrieb? Dann lasst doch das Mitglied aus der Schicht raus nehmen, damit es keine Über- oder Mehrarbeitstunden aufbauen muss.
Es stellt sich dann die Frage für den AG, welche Maßnahme die günstigere für Ihn ist. 2. Mann in der Schicht oder Zuschläge...
Gruß Der Orion
19.03.2009 um 18:50 Uhr
@ vossibaer
betriebsratsarbeit findet normalerweise während der normalen arbeitszeit statt, und dafür werdet ihr von der verpflichtung zur arbeitsleistung freigestellt
wie kommen denn bei euch br-überstunden/mehrarbeit zustande ?
19.03.2009 um 19:04 Uhr
Hey wir arbeiten eigentlich im durchschnitt von 6.00 bis 14.30Uhr. Unsere Versammlungen für BR und auch Konzernbetriebsrt finden manchmal in einenm anderen ort statt, wir fahren dann eine Strecke cirka 50km und machen unsere Sitzungen und dann wieder zurück. Es ist dann für die meisten BR Mitglieder nach der regulären Arbeitszeit. Es geht aber nicht immer nur mit 1,0Stunde Versammlungen. Da enstanden die Mehrarbeits und Überstunden für die Mitglieder. Der Geschäftsführer bezahlt die Stunden , aber will keine Zuschläge zahlen. Wie sollen wir uns verhalten. Vossibaer
19.03.2009 um 19:08 Uhr
euch steht entsprechender freizeitausgleich zu......... (§ 37 Abs.3 BetrVG)
19.03.2009 um 19:40 Uhr
Hallo kriegsrat es ist bei uns in den verschiedenen Bereichen ebend manchmal nicht möglich, die angefallendenStunden in Freizeit abzugelten. §37 Absatz.3 BetrVG, haben wir ihm auch übermittelt, der zuständige Personalleiter gab ja die Stundenbezahlung frei, aber ebend ohne die gültigen Zuschläge. Er weigert sich strikt diese Zuschläge zu zahlen. Vossibaer
19.03.2009 um 20:08 Uhr
ja, schon klar, weil br-tätigkeit nicht als arbeitszeit im sinne des arbeitszeitgesetzes zählt, und somit auch keine überstunden/mehrarbeitzuschläge anfallen können, die der AG zahlen müsste.....
und ob es nicht möglich ist, angefallenen stunden in freizeit abzugleichen, bezweifel ich mal, außer du lieferst mir ein nachvollziehbares beispiel.....
19.03.2009 um 20:14 Uhr
@all, könnte hilfreich sein:BAG Urteil vom 03.12.1987 - 6 AZR 569/85
19.03.2009 um 20:15 Uhr
@Vossiebaer Er braucht auch keine Überstunden mit Zuschlag zahlen wenn er nciht will.
wir fahren dann eine Strecke cirka 50km und machen unsere Sitzungen und dann wieder zurück. Es ist dann für die meisten BR Mitglieder nach der regulären Arbeitszeit. Es geht aber nicht immer nur mit 1,0Stunde Versammlungen. Mensch muß das ein langer Stau sein! 50 km sollten innerhalb einer Stunde gefahren werden können pro Weg. Hmmm also 1 Stunde Versammlung (Respekt, das bekommen wir nie nicht hin....) dann 2 Stunden normaler Fahrt.... also Überstunden sehe ich da nciht bei der Erklärung der Mehrarbeit. So oder so ist Mehrarbeit des Gremiums tatsächlich in Ausgleich zu korrigieren. Sie ist aber nciht auszugleichen wenn eine Mehrarbeit nicht durch dringende innerbetriebliche Belange gerechtfertigt sind. Eine Auszahlung wenn nötig wegen nciht Möglichkeit des Ausgleiches, ist ohne Zuzahlung zu entgelten!
19.03.2009 um 20:20 Uhr
mit den Über/Mehrstunden werden wir ab diesem Jahr gleich im Dienstplan monatlich versuchen in unserem Bereich Versorgung(Küche, Cafeteria, Spüle) mit einzubauen. wir sind aus dem Bereich alleine 2 MA im BR. dann noch die Technik, Infodienst, Wäscherei, Mediz.Technik,Bettendiest u.s.w. Bei uns gibt es seid über einem Jahr "Langzeitkranke", diese stelle wurde durch "Umstrukturierung" nicht wider besetzt. Ein MA ging in Altersteilzeit, eine wurde in "Rente"geschickt und ständig mindestens zwei "Kranke"
19.03.2009 um 20:27 Uhr
@ ridgeback
alter witzbold, muß ich mich jetzt bei becks-online registrieren, um dein urteil lesen zu können, oder fasst du mal in paar sätzen den inhalt zusammen ??;-))
19.03.2009 um 20:35 Uhr
@Vossibaer Was sollen uns diese Worte sagen???? War doch keine Antwort auf meinen Beitrag, oder? Wenn ja, bin ich echt blonder als gedacht, oder ergraue schneller als üblich ;-)
19.03.2009 um 20:38 Uhr
@kriegsrat, :-)) sorry, ...wusste ich nicht, hab das Urteil in meinen Unterlagen. bitte um etwas Geduld
19.03.2009 um 20:46 Uhr
DJ Was sollen uns diese Worte sagen???? Ich habe das Gefühl, das war eine Antwort auf kriegsrats Frage und sollte erklären, warum das Abfeiern so schlecht möglich ist ;-))
Herr rat warst Du längere Zeit auf Feldzug?????
19.03.2009 um 20:54 Uhr
Die Bestimmung der persönlichen Arbeitszeit kann dann Schwierigkeiten bereiten, wenn die Arbeitsleistung hinsichtlich der zeitlichen Lage, des zeitlichen Umfangs und zum Teil auch des Ortes ganz oder teilweise selbst bestimmbar und nicht innerhalb eines Betriebs zu erbringen ist,…….. Das Bundesarbeitsgericht hat mehrfach ausgesprochen, nach § 37 Abs. 2 BetrVG sei Betriebsratstätigkeit grundsätzlich während der Arbeitszeit durchzuführen
Demgemäß stellt § 37 Abs. 3 BetrVG darauf ab, dass eine Arbeitsbefreiung bzw. eine Mehrarbeitsvergütung zum Ausgleich für Betriebsratstätigkeit nur dann in Betracht kommt, wenn diese Tätigkeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit durchgeführt werden muss. Betriebsbedingte Gründe im Sinne von § 37 Abs. 3 BetrVG liegen nur dann vor, wenn bestimmte Gegebenheiten und Sachzwänge des Betriebes die Undurchführbarkeit der Betriebsratstätigkeit während der Arbeitszeit bedingen (BAG Urteil vom 11. Juli 1978 - 6 AZR 387/75 - AP Nr. 57 zu § 37 BetrVG 1972 = DB 1978, 2177; BAG Urteil vom 31. Oktober 1985 - 6 AZR 175/83 - aaO; BAG Urteil vom 31. Juli 1986 - 6 AZR 146/85-).
Die Entscheidung darüber, ob betriebsbedingte Gründe vorliegen, die eine Betriebsratstätigkeit außerhalb der individuellen Arbeitszeit geboten erscheinen lassen, obliegt nicht dem Betriebsrat. Dieser hat eigenverantwortlich die Entscheidung über die Ausübung der Tätigkeit, nicht über die zeitliche Lage zu treffen. Darüber hat der Arbeitgeber, ggf. im Einvernehmen mit dem Betriebsrat zu befinden.
Sollte das Landesarbeitsgericht nach erneuter Verhandlung die Erfüllung der Voraussetzungen des § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG seitens des Klägers feststellen, so wird es weiter zu überprüfen haben, ob der Beklagte aus betriebsbedingten Gründen nicht in der Lage war, den nach § 37 Abs. 3 Satz 1 BetrVG entstandenen Anspruch auf Arbeitsbefreiung zu erfüllen und deshalb zur Zahlung von Mehrarbeitsvergütung verpflichtet ist (§ 37 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz BetrVG).
Wenn das Landesarbeitsgericht auch insoweit eine eindeutige und endgültig dauerhafte Weigerung des Beklagten feststellen sollte, sind sämtliche Voraussetzungen des § 37 Abs. 3 BetrVG für einen Zahlungsanspruch des Betriebsratsmitglieds auf Mehrarbeitsvergütung gegeben.
19.03.2009 um 20:56 Uhr
@nicoline Nun, das habe ich so eigentlich nciht verstanden, aber vielleicht fehlt mir das Einfühlungsvermögen einer Frau.... ;-) Ich habe das echt nciht so erkannt. Aber auch bei dir ist es lediglich eine Vermutung
Und was KR angeht... du kennst doch seine ach so liebliche Art, also warum wunderst du dich? lach
@kriegsrat lach - ich nehme dir das nciht übel, da du der Urteilsfinder bist, der dann alles zitiert - jetzt. Aber bitte denke daranm, auch du bist hier so angefangen mit anzeige der Urteile! begründet oder rezensiert oder wie das heißt, hast du sie damals auch nciht. Auch wenn du jetzt gestrewsst bist - erkläre uns "unwissenden" doch bitte was Sachstand ist und lass uns nicht "verhungern"
@all Gruß DJ
19.03.2009 um 21:00 Uhr
@ ridgeback
na also, das ist doch was..... du hast schon so ein paar schätzchen in deinen unterlagen;-)))
@nicotine
hab mal bei der konkurrenz reingeschaut, bis sich das gelösche hier wieder beruhigt hat arbeitsrecht.de, höchst interessant, am anfang etwas schwierig in der handhabung, aber wenn mans mal raus hat
19.03.2009 um 21:05 Uhr
DJ bist Du im Streß? Aber auch bei dir ist es lediglich eine Vermutung wie ich schon schrieb: ich habe das Gefühl => das kann man ohne weiteres auch als Vermutung bezeichnen, da hast Du Recht, das war kein "Faktum" !
Und was KR angeht... du kennst doch seine ach so liebliche Art, also warum wunderst du dich? Ich habe mich nur darüber gewundert, lange nichts von ihm gelesen zu haben, deswegen habe ich vermutet, er sei auf einem längeren Feldzug, übersetzt: vielleicht anderweitig beschäftigt, gewesen, jetzt verstanden? ;-)
19.03.2009 um 21:12 Uhr
@kriegsrat @nicotine woher kennst Du meinen Spitznamen?????? ;-((
hab mal bei der konkurrenz reingeschaut hab mir fast sowas gedacht! Und, hast Du Dir dieses Nebentätigkeit genehmigen lassen??? Wie kommst Du denn jetzt mit der Doppelbelastung klar???? Hältst Du auch das ArbZG ein??????;-))
19.03.2009 um 21:19 Uhr
fragen über fragen.......;-)
19.03.2009 um 21:23 Uhr
fragen über fragen.......;-) jetzt weiß ich, was mir gefehlt hat..........;-)
29.03.2009 um 00:09 Uhr
Ich muss euch alle bewundern! Ich bin BRV und versuche seit noch nicht so langer Zeit die komplette BR-Arbeit in meiner Arbeitszeit durchzuführen. Ich habe aber auch noch meine Arbeit, für die ich eingestellt und bezahlt werde. Im Frühjahr nächstes Jahr werden wir Neuwahlen durchführen und ich glaube, dass wir alle nicht wissen, ob wir wiedergewählt werden oder nicht. Ich werde auf keinen Fall meine Position in der Firma durch eine Ehrenamtliche Tätigkeit im BR gefährden. Ich habe in 3 Monaten mehr als 100 Stunden aufgebaut. Seit einem Monat bin ich strenger mit mir selbst und habe es tatsächlich geschaft nur noch 4 Stunden in diesem Monat aufzubauen.
Nicht dass das jetzt falsch verstanden wird. Ich bin gern BR ich bin auch gern BRV, ich bin aber genauso gern MA in meiner Firma. Ich bin gerade an einem Punkt, an dem ich mich frage, was ich auf dieser Welt hier noch soll. Hin und Hergerissen von den Gefühlen und Gedanken.
Mein Job ist unterbezahlt, der BR trifft Entscheidungen, die der GL nicht passen und irgendwo dazwischen versuche ich irgendwie durchzublicken.
29.03.2009 um 01:10 Uhr
lt. BetrVG darf kein BR benachteiligt oder bevorteilt werden.
Ich würde erstmal prüfen, ob Kollgegen, die nicht im BR sind Mehrarbeitsstunden mit Zuschlägen bezahlt bekommen oder nicht. Wenn das so üblich ist, hat der BR das auch zu bekommen sonst nicht.
Als BRM sollte man darauf achten, dass keiner auf die Idee kommt man sei käuflich.
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