Erstellt am 26.01.2009 um 12:46 Uhr von nicoline
@benaten
bevor man sich auf sein Bauchgefühl verläßt, sollte man zunächst mal die Fakten prüfen. Gilt bei Euch ein Tarifvertrag?
Erstellt am 26.01.2009 um 12:56 Uhr von Lotte
benaten,
nicoline hat vollkommen Recht. Es gab beklagte AG, die hatten ein ähnliches Bauchgefühl wie Du und wurden vom BAG auf § 612 BGB verwiesen.
Z. B. BAG, Urteil vom 24.11.1993 - 5 AZR 153/93
Erstellt am 26.01.2009 um 13:20 Uhr von benaten
Bei uns im Haus gibt es keinen Tarifvertrag.Und nun?
Erstellt am 26.01.2009 um 18:41 Uhr von nicoline
Und nun sollte Deine Kollegin zuerst mal mit der Pflegedienstleitung in einem Gespräch zu klären versuchen, ob sie die Mehrarbeitsstunden noch vor Beginn des Mutterschutzes abbauen kann! Wenn ihr einen Betriebsrat habt, sollte dieser sie unterstützen.
Damit die Mehrarbeitsstunden nicht verfallen (wenn kein Tarifvertrag gilt, könnte zur Ausschußfrist etwas im AV oder einer BV geregelt sein?!) sollte Deine Kollegin, um auf der ganz sicheren Seite zu sein, zunächst mal ihren Anspruch auf Vergütung der Mehrarbeit oder Ausgleich in Freizeit schriftlich geltend machen.
Erstellt am 27.01.2009 um 17:34 Uhr von benaten
Eine Pflegedienstleitung gibt es in der Form nicht, allerdings einen Pflegekoordinator.Ihm wurde diese Sache schon Anfang Dezember vergangenen Jahres mitgeteilt von der Stationsleitung. Es erfolgte daraufhin jedoch keinerlei Reaktion. Wir haben es jetzt so geregelt, dass sie ihre Mehrarbeitsstunden nimmt. Nur wäre mir ein rechtlich nachvollziehbarer Weg ganz recht, denn es wird in unserem Haus immer wieder Schwangerschaften geben und die Personalabteilung ist mit dem Thema gleich durch, denn die sagt, Urlaub bleibt bestehen- Mehrarbeit verfällt. Und mit dieser Aussage kann ich nicht so recht umgehen.
Erstellt am 27.01.2009 um 22:09 Uhr von nicoline
*Pflegekoordinator*
Welche Befugnisse hat der, wo steht der in der Hirarchieebene?
*Wir haben es jetzt so geregelt, dass sie ihre Mehrarbeitsstunden nimmt.*
dann ist doch für die Kollegin erstmal alles zur Zufriedenheit geregelt. Oder hätte die Stationsleitung es so nicht regeln dürfen?
*Nur wäre mir ein rechtlich nachvollziehbarer Weg ganz recht*
verständlich!
*Urlaub bleibt bestehen- Mehrarbeit verfällt. Und mit dieser Aussage kann ich nicht so recht umgehen.*
Warum kannst Du damit nicht so recht umgehen???? Wahrscheinlich, weil Dein Bauchgefühl Dir sagt, das kann doch irgendwie nicht sein, oder?? Und wenn dem so ist, solltest Du jetzt mal auf Dein Bauchgefühl hören und Fakten schaffen. Wie???? Indem bei der Personalabteilung nachgefragt wird, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Aussage basiert. Dann haben wir eine Aussage, die wir abarbeiten können.
Nur Interesse halber: habt ihr einen Betriebsrat?
Erstellt am 29.01.2009 um 18:57 Uhr von benaten
Wir haben einen Betriebsrat.
Der Pflegekoordinator ist Ansprechpartner für alle pflegerelevanten Probleme,er führt Bewerbungsgespräche durch, er ist die Schaltstelle zwischen Geschäftsführung und Pflege. Dies bezieht sich nur auf die Pflege auf den Normalstationen, die Intensiv und der OP haben für sich je einen Verantwortlichen. Er ist dazu auch als Pfleger auf der chir.Station eingesetzt und arbeitet da ganz normal im Stationsdienst mit. Er hat keine Prokura.
Die Regelung, dass die Kollegin jetzt ihre Mehrarbeit vor ihrem Mutterschutz nimmt, lief über BR und Stationsleitung. Da man aber die Stationsleitung besonders im Auge hat, weil diese sehr kritisch ist, auch mit Dingen die aus der Verwaltung kommen, sie außerdem unsere Sicherheitsbeauftragte für die Pflege ist, aber bewußt von der Geschäftsleitung nicht mehr zB. zu den ASA-Sitzungen geladen wird
(sie wurde per Mail ohne Angabe von Gründen davon in Kenntnis gesetzt), ist diese natürlich sehr vorsichtig in allem was sie tut und möchte Fehler vermeiden.
Die Meldung an uns, dass die Sache mit den Mehrarbeitsstunden noch immer nicht geklärt war, kam natürlich viel zu spät und natürlich werden wir in der Personalabteilung vorstellig werden, aber ich dachte, es gebe etwas, wo man eine Regelung ganz klar nachlesen kann.
Erstellt am 29.01.2009 um 19:15 Uhr von Lotte
benaten,
das grundsätzliche Problem solte Euer BR lösen. Der hat bei der Genehmigung der Mehrarbeitstunden ein Mitbestimmungsrecht und sollte klare Regelungen mit dem AG treffen, wie diese Stunden wieder abzubauen sind.
Auch bei der Bestellung der SiBe ist der BR in der MB und könnte mal mit dem AG sprechen, was da los ist.
Erstellt am 29.01.2009 um 21:43 Uhr von nicoline
@benaten
*wo man eine Regelung ganz klar nachlesen kann*
gibt es leider nicht! Unterschiedliche Ansichten, Tarifverträge und verschiedenste Urteile machen es den AN sehr schwer, ihre berechtigten Ansprüche wirksam geltend zu machen.
Fakt ist aber, was Lotte schreibt: der BR ist bei jeder ___einzelnen Mehrarbeitsstunde___ und bei jedem Dienstplan in der Mitbestimmung, es sei denn, in einer Betriebsvereinbarung ist zu diesem Thema etwas anderes geregelt.
§ 87 Mitbestimmungsrechte
(1) Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:
2.Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;
Solange die Mitbestimmung nicht eingehalten wird, sind Anordnungen des AG, außer in ganz eng begründeten Notfällen, unwirksam.
Euer BR ist also in der Pflicht, dem AG mal gehörig auf die Füße zu treten.
Auch wenn bei Euch kein TV gilt, empfehle ich Dir, folgende Internatadresse mal anzuwählen und dort mal ganz gründlich zu lesen, dort steht nämlich auch viel Grundsätzliches.
http://www.schichtplanfibel.de/
Wenn Du den Reiter "Einspringen" anklickst, solltest Du auf der sich dann öffnenden Seite unbedingt den "Schutzbrief" und "die kleine Rechtshilfe für ein klares nein zu Überstunden" ansehen.
Aber unabhängig davon, interessiert es mich nach wie vor, auf welcher rechtlichen Grundlage die Aussage mit den Mehrarbeitsstunden basiert. Wenn Du noch magst, berichte doch bitte darüber.
Erstellt am 30.01.2009 um 19:54 Uhr von benaten
Ich werde mich noch erfragen, auf welcher Gesetzesgrundlage die Aüßerung getätigt wurde, muss aber dazu sagen, dass es einen Moment dauern kann, da ich momentan mit BR-Wahlen in betriebsratslosen Häusern und Aufsichtsratswahlen mehr als genug zu tun habe. Das läuft alles über den KBR, in dem ich auch tätig bin.
Der Konzern hat Kliniken dazu gekauft und in diesen gibt es keinen BR, dazu muß den neuen Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit gegeben werden, bei der Aufsichtsratswahl auch einen Kandidaten stellen zu können und da ich nur 50% Kraft bin ist der Arbeitsaufwand im Moment enorm.
Ich lasse wieder von mir hören. Vielen, lieben Dank für die Info´s