Hallo, wir haben in unserem Betrieb das Problem, dass manche Mitarbeiter ständig Mehrarbeitsstunden leisten. Der monatliche Schnitt lieg zwischen 220 und 230 Stunden. Wenn die Mitarbeiter Urlaub haben, wird aber lediglich die normale wöchentliche Arbeitszeit in dieser Zeit zugrunde gelegt (40 Std). Anzumerken ist, dass die Mehrarbeit, also die Diff zwischen vertraglicher Arbeitsstunden und wirklich gearbeiteter Zeit (also 172 / 220-230) auch in keiner Weise mit einem Aufschlag bezahlt werden.

Unser BR-Vorsitzender meint nun, dass in der bezahlten Urlaubszeit die Mehrarbeitsstunden auch nicht mit einfließen und die Mitarbeiter auch keinen Anspruch auf einen Aufschlag für die Mehrarbeitsstunden haben.

Wie verhält es sich denn nun wirklich? Vielleicht mit Angabe der Quelle/des Paragraphen?