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Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Vergütung Urlaubszeit/Überstunden

S
sigridb
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wir haben in unserem Betrieb das Problem, dass manche Mitarbeiter ständig Mehrarbeitsstunden leisten. Der monatliche Schnitt lieg zwischen 220 und 230 Stunden. Wenn die Mitarbeiter Urlaub haben, wird aber lediglich die normale wöchentliche Arbeitszeit in dieser Zeit zugrunde gelegt (40 Std). Anzumerken ist, dass die Mehrarbeit, also die Diff zwischen vertraglicher Arbeitsstunden und wirklich gearbeiteter Zeit (also 172 / 220-230) auch in keiner Weise mit einem Aufschlag bezahlt werden.

Unser BR-Vorsitzender meint nun, dass in der bezahlten Urlaubszeit die Mehrarbeitsstunden auch nicht mit einfließen und die Mitarbeiter auch keinen Anspruch auf einen Aufschlag für die Mehrarbeitsstunden haben.

Wie verhält es sich denn nun wirklich? Vielleicht mit Angabe der Quelle/des Paragraphen?

6.24402

Community-Antworten (2)

Q
quiltrr

23.03.2009 um 13:06 Uhr

Wenn nichts anderes per Tarifvertrag ausdrücklich vereinbart worden ist, gilt m.E. nach das Bundesurlaubsgesetz, hier: § 11 (1) BUrlG: "Das Urlaubsentgelt bemisst sich nach dem durchschnittlichen Arbeitsverdienst, das der Arbeitnehmer in den letzten dreizehn Wochen vor dem Beginn des Urlaubs erhalten hat, mit Ausnahme des zusätzlich für Überstunden gezahlten Arbeitsverdienstes...."

J
Jumper

23.03.2009 um 13:17 Uhr

@sifridb

habe dazu eine Gegenfrage: Seit ihr Tarifgebunden? Wenn ja musst du nachschauen welcher Tarif für euch zuständig ist. Dann müsst ihr in den entsprechenden Tarifvertrag schauen.

z.B. ist für uns der Manteltarifvertrag für die Metallindustrie ausschlaggebend.

Dort ist bei uns die Bezahlung der Mehrarbeit geregelt, bei uns sind die Stunden über die Vertragliche Arbeitszeit plus 25 % zu vergüten.

Auch die Urlaubsvergütung ist dort festgehalten, dort ist geregelt das während des Urlaubs das regelmäßige Arbeitsentgelt weiterzuzahlen ist, aber ohne Mehrarbeitsvergütung.

Solltet ihr nicht Tarifgebunden sein, dann frage deinen BRV ob es dazu eine BV gibt, wenn nicht solltet ihr darüber eine BV abschließen.

Natürlich zum Vorteil euer Kolleginnen und Kollegen.

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