Ausbleibende Lohnzahlung Arbeitgeber - was kann der BR tun?
Ich bin Betriebsratsvorsitzender in unserem Unternehmen und bräuchte mal einige Infos.
Was ist zu beachten, wenn zum fälligen Lohntag kein oder nur teilweise Lohn gezahlt wird. Was muss in dem Schreiben stehen, mit dem ich den Arbeitgeber in Verzug setze? Welche Frist zur Zahlung des Lohnes muss ich ihm setzen? Muss ich mich arbeitssuchend melden? Ab wann kann ich von meinem Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen? Gibt es evtl Formblätter, um den AG in Verzug zu setzen.
Ich weiß, daß es ein ganzer Packen Fragen ist. Es war auch abzusehen, daß unser Unternehmen Insolvent wird. Aber es haben sich kurzfristig Änderungen auf Prokuristenebene ergeben, so daß wir mit dem Schlimmsten rechnen müssen und nun dringend einige Infos brauchen.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe. Gruß Janny65
Community-Antworten (1)
04.03.2009 um 17:50 Uhr
Hier geht es um induvidualrecht, also ist JEDER einzelne AN hier gefordert. Der BR sollte sich aber um die wirtschaftlichen Zahlen des Betriebes kümmern. Also gerade einmal das Thema "drohende Insolvenz" prüfen.
Auch unter dem Gesichtpunkt offene positive Zeitkonten/ Überstunden usw.
Ggf. auch einmal prüfen, ob man hier nicht als BR weiter aktiv werden kann/ sollte. Sofort also auch Kontak zur GEW.
Hier ist es auch wichtig zu wissen, nehmen AN trotz Wissen einer drohenden Insolvenz das Gehalt/ den Lohn an, kann (muss eigentlich) der Insolvenzverwalter die letzten 3 Gehälter /Löhn zurückfordern.
Dieses war in der letzten Zeit auch des öftern Thema von Beiträgen in den Medien.
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