W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 17 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Erfahrungen mit Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsleistung ?

K
Karl-Heinz
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Betiebsratskollegen und Kolleginnen,

wir haben in unserer Firma ein sehr schwerwiegendes Problem. Die Geschäftsleitung ist mit den Löhnen und Gehältern für Juni und Juli im Verzug.

In Kürze ist der Augustlohn fällig.

Wir werden immer wieder damit hingehalten, das die GF in Kürze einen größeren Zahlungseingang erwartet und damit der überfällige Junilohn bezahlt werden soll.

Nachprüfen können wir diese Aussage aber nicht.

Wenn bis Ende August nichts kommt sind schon drei Monate in Verzug.

Das Thema Zurückbehaltungsrecht von Arbeitsleistung droht die Belegschaft zu spalten in eine Gruppe, die weitermachen will, um den Betrieb noch zu retten und in eine Gruppe die nicht ohne Gehalt den vierten Monat arbeiten will, da das durch eventuelles Insolvenzgeld nicht mehr angesichert wäre.

Im Falle von Zurückbehaltung von Arbeitsleistung hat die GF dann auch gleich Schuldige für ein Scheitern von Sanierungsbemühungen, und die Kollegen hätten es wohl sehr schwer im Betrieb weiter tätig zu sein, falls es doch weiter geht.

Hat jemand von Euch schon entsprechende Erfahrungen gemacht und kann uns helfen, wie man sich in dieser verzwickten Situation verhalten soll ?

Für Antworten und Hinweise wäre ich sehr dankbar.

Mit freundlichem Gruß Karl-Heinz

4.59704

Community-Antworten (4)

C
carrie

19.08.2008 um 21:22 Uhr

@Karl-Heinz Ich habe zwar keine Erfahrung damit aber vielleicht hilft dir das ein bißchen weiter:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Lohnverzug__f2547.html

P
pirat

20.08.2008 um 00:08 Uhr

@Karl-Heinz IMHO... Fakt ist , dass die Firma in beträchtlicher finanzieller Schieflage ist. Einige Fragen seien erlaubt.... 1., verzichtet eigentlich die GL ebenso auf ihr Gehalt? 2., wurde schon einmal über einen Insolvensantrag nachgedacht? 3., weiss der BR dass er einen Insolvensantrag stellen kann/muss? 4., weiss der BR, dass er bei der Arbeitsargentur einen Antrag auf Insolvensausfallgeld stellen kann/muss? Dort erhält man 3 Monate rückwirkend Insolvenzausfallgeld. Vergesst das nicht! Einen Monat später, geht euch ein Monat verloren! Das zahlt keiner mehr. Beratet euch mit der GEW, oder einem RA. Manche sinkenden Schiffe sind leider nicht zu retten... Mastundschotbruch

L
Lotte

20.08.2008 um 00:42 Uhr

Karl-Heinz, einen Wirtschaftausschuss gibt es bei Euch nicht?

P
Poseidon

20.08.2008 um 06:17 Uhr

Karl-Heinz ihr müßt auf jeden Fall zur Bundesagentur für Arbeit gehen und Euer Problem schildern, auch Mitarbeiter können auf die Insolvenz eines Unternehmens hinweisen und wie Pirat schon schrieb geht Euch sonst auch Geld verloren. Wenn man böswillig wäre könnte euer AG auch den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung begehen. Außerdem kann ich mir gut vorstellen, das es bei Euch einige Mitarbeiter gibt die selbst in eine finanzielle Schieflage kommen wenn 3 Monatslöhne nicht gezahlt wurden. Ich als auch ehemals Insolvenzgeschädigter kann Euch nur den Rat geben skeptisch gegenüber dem AG zu sein, denn auch wenn er mit dem größeren Zahlungseingang die Junilöhne zahlen kann, was ist mit Juli und August? Lasst Euch nicht verar.... die GF hat Ihr Geld längst in Sicherheit glaub mir. Wenn es in Eurem Betrieb eine gute Auftragslage gibt wird ein Insolvenzverwalter sicher einen Käufer für Eure Firma finden. War selbst BR in einer Firma mit 2000 MA´s die Insolvent war glaube mir da passieren die tollsten Dinge.

MfG

Poseidon

Ihre Antwort