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Betriebsvereinbarung zur Rufbereitschaft - wer hat Erfahrung?

Y
Ynnoc
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, wer hat Erfahrung mit Betriebsvereinbarung zum Thema Rufbereitschaft? Kollegen von uns leisten RB und werden nur mit 7,5 min/ h RB als Mehrarbeit vergütet und das war`s. Der BR wurde nicht um Zustimmung gefragt mit der Begründung, weil RB keine AZ ist. Die RB wird von den Kollegen zu verschiedenen Zeiten eingesetzt, entweder vor der Kernarbeitsszeit, z.B. von 6.00- 8.00 Uhr, dazwischen z.B. im Teildienst von 10.00- 14.00 Uhr oder nach der Kernarbeitszeit, z.B. von 20.00- 22.00 Uhr. LG Ynnoc

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Community-Antworten (2)

C
carrie

19.03.2009 um 07:01 Uhr

@Ynnoc Ich hätte eine BV im Angebot!

K
klinik

19.03.2009 um 07:47 Uhr

Anwalt beauftragen. Arbeitgeber auf die Mitbestimmungsrechte des § 87 Abs.1 Nr.2 BetrVG höflich hinweisen. Betriebsvereinbarung vorbereiten. Sollte der AG verhandeln, dann ist es gut, macht er es nicht Unterlassungklage beim Arbeitsgericht. Kommt keine Einigung zustande dann Einigungsstelle. Alle notfalls erforderlichen Beschlüsse schon im Vorfeld im BR fassen

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