Fester Urlaub - darf der Arbeitgeber einfach den Urlaub festlegen?
Hallo Zusammen, kann mir einer helfen. Mir geht es um den Urlaub von unseren Azubis. In unsere Ausbildung sind wir 6 Monate in unsere Zentrale und 6 Monate in Ausstellen. In der Zeit bei der wir in der Zentral eingeteilt sind, legt unser Betrieb zwei Wochen Urlaub im August fest, an dem wir Urlaub haben. Viele wollen diesen Urlaub nicht nehmen, da sie verkürze und den Urlaub lieber im November oder Dezember nehmen würden. Kann einer mir etwas zur Rechtslage sagen? Ist das erlaubt? Hab gehört das der Arbeitgeber darf nicht einfach den Urlaub festlegen, sondern der Arbeitnehmer hat Mitspracherecht. Stimmt das?
Wäre super wenn ihr mir helfen könntet...das betrifft an die 50 Azubis....
Danke und viele liebe Grüße
Community-Antworten (1)
18.03.2009 um 07:47 Uhr
@Loona Wurde das zwingende Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats gemäß § 87 I Nr. 5 BetrVG gewahrt? Liegt eine diesbezügliche Einigung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat vor? Sind dringende betriebliche Belange gegeben, die eine einseitige Urlaubsfestlegung durch den Arbeitgeber ausnahmsweise rechtfertigen? Wurde eine Abwägung der beiderseitigen Interessen vorgenommen? Ansonsten hier ein interessanter Link zu Urlaub:
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