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Versetzung

L
Lovelemons
Nov 2023 bearbeitet

Guten Morgen,

eine Kollegin ist vor 2 Jahren als HW Kraft im Betrieb eingestellt worden mit einem festen Standort. Im letzten Jahr hat sie eine Fortbildung zur Fachkraft absolviert. Anfang November hat sie eine Ergänzung zu ihrem bestehenden Arbeitsvertrag bekommen, mit der Höherstufung, da sie nun Fachkraft ist. Der grundlegende Arbeitsvertrag hat sich nicht verändert (fester Standort). Nun hat der Arbeitgeber sie auf einen anderen Standort "Zwangs" Versetzt. Begründung angepasster Personalschlüssel. Der neue Standort ist einfache Strecke ist 30km entfernt.

Aus unserer Sicht ist es rechtens, bzw. bin ich mir bei der Sache mit den Verträgen nicht sicher, wenn im Arbeitsvertrag immernoch ein fester Standort steht und das Schriftstück im November nur eine Ergänzung zu diesem war, kein komplett neuer Arbeitsvertrag darf der AG die Kollegin ja eigentlich nicht einfach so versetzen oder?

Vielen Dank über jeden Tipp sind wir dankbar

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Community-Antworten (4)

K
Kehler

24.11.2023 um 09:49 Uhr

Was hat der BR zur Versetzung gesagt? Ist er überhaupt angehört worden?

S
seehas

24.11.2023 um 10:49 Uhr

Wenn im Arbeitsvertrag ein fester Standort vereinbart ist, ist eine Versetzung nicht möglich. Der Arbeitgeber kann eine Änderungskündigung aussprechen und im neuen Vertrag den neuen Standort oder mehrere Standorte als Arbeitsplatz festlegen. Eine Änderungskündigung ist Mitbestimmungspflichtig. Ohne neuen Arbeitsvertrag ist eine Versetzung auch mit Zustimmung des BR nicht möglich. Der BR kann nicht zustimmen den Arbeitsvertrag von beschäftigten ohne deren Zustimmung zu verändern.

S
seehas

24.11.2023 um 10:49 Uhr

Wenn im Arbeitsvertrag ein fester Standort vereinbart ist, ist eine Versetzung nicht möglich. Der Arbeitgeber kann eine Änderungskündigung aussprechen und im neuen Vertrag den neuen Standort oder mehrere Standorte als Arbeitsplatz festlegen. Eine Änderungskündigung ist Mitbestimmungspflichtig. Ohne neuen Arbeitsvertrag ist eine Versetzung auch mit Zustimmung des BR nicht möglich. Der BR kann nicht zustimmen den Arbeitsvertrag von beschäftigten ohne deren Zustimmung zu verändern.

G
ganther

24.11.2023 um 21:17 Uhr

Man sollte den Vertrag mal genau anschauen ob es nicht eine Verweisungsklausel gibt...

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