Zeitliche Planung Kurzarbeit - Muss man monatliche Pläne aufstellen, wer wann kommen soll?
Hallo, wenn der Betrieb Kurzarbeit beantragt hat, in wie fern muss er dann die Kurzarbeit vorrausplanen? Muss man monatliche Pläne aufstellen, wer wann kommen soll? Oder wöchentlich? Oder kann das von Tag zu Tag entschieden werden? Gruß
Community-Antworten (3)
17.03.2009 um 13:35 Uhr
@futureneo, ihr habt doch ein Mitbestimmungsrecht nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG, welches sich auf die Frage bezieht, wie die Kurzarbeit durchgeführt werden soll. Damit kann der BR unter anderem über den Zeitraum, die Verteilung auf die einzelnen Arbeitsperioden und den betroffenen Personenkreis mitentscheiden. Einigen sich AG und BR nicht über die Gestaltungsweise der Kurzarbeit, kann der AG (da die Initiative zur Einführung von ihm aus gegangen ist) die Einigungsstelle anrufen § 76 BetrVG.
17.03.2009 um 14:58 Uhr
@futureneo,
bei uns ist Kurzarbeit und Ankündigungsfrist schon im TV geregelt. Wäre also auch sinnvol, dieses mal zu prüfen. zumindest wenn ihr tarifgebunden seid. Grundsätzlich ist die Planung der KUA Tage schon individuell auf eure Situation zugeschnitten zu planen, aber eine Mindestankündigungsfrist von 7 Tagen an die MA sollte schon drin sein.
19.03.2009 um 21:22 Uhr
Ich denke mal, dass es von Fall zu Fall schwierig sein kann, für "Wochen" zu planen. Erstes Ziel aus Sicht des BR sollte es auch sein, den Betrieb "am kacken" zu halten - unter der Berücksichtigung der MA. - Sonst hat man irgendwann als BR über nichts mehr abzustimmen, weil kein Betrieb mehr da ist! Jeder MA hat auch das Interesse, als bald als möglich wieder "an die Schüppe" zu kommen - oder? Wenn es also nicht geregelt ist, kann man das auch relativ kurzfristig machen (z.B.: Heute anrufen - morgen bin ich da) ... immerhin bin ich ja während der Kurzarbeit nicht in Urlaub! Schön ist es natürlich, wenn man es vorher relativ genau weiß (kenne ich aus eigener, leidlicher Erfahrung!) - Aber wenn es nun einmal nicht anders geht?
@ridgeback: Kurzarbeit muss nicht zwangsläufig vom AG kommen!!! - Auch der BR hat ein Initiativrecht (und sehr viel Macht, dieses auch durchzusetzen, wenn z.B. Kündigungen als Alternative anstehen!!!)
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