Kurzarbeit - Welche Kriterien müssen überhaupt erfüllt sein, um dieses zu bekommen?
Hallo zusammen! Wir sind ein Betrieb mit 25 Beschäftigten. Nun will unser Chef Kurzarbeit anmelden!
Welche Kriterien müssen überhaupt erfüllt sein, um dieses zu bekommen?? Müssen die Zeitkonten alle auf Null sein?? Bei unseren
MA sind die Konten noch pralle gefüllt! Worauf müssen wir achten bei einer eventuellen BV?? Bin für jeden Tip dankbar, da ich relativ neu bin in der Materie.....!
Community-Antworten (2)
15.03.2009 um 22:11 Uhr
@starsearcher123 Der Hinweis von ridgeback ist denk ich hilfreich
http://www.einsatz-fuer-arbeit.de/sites/generator/29874/Startseite.html
16.03.2009 um 10:57 Uhr
Hallo Starsearcher, war vor kurzem bei einer Tagung zu diesem Thema, die Arbeitszeitkonten müssen nicht mehr vorher geleert werden. Das ganze Verfahren wurde wegen der Krise vereinfacht. Wende Dich an Deine Gewerkschaft die wird Dir helfen. Gruß Doug1970
Verwandte Themen
Mehrarbeit während der Kurzarbeit (Zeitraum ist unklar)
ÄlterHallo alle zusammen, ich hab eine Frage: Das Unternehmen hat für die Monate Jul bis Ende Dezember mit Zustimmung des Betriebsrates und gültiger Betriebsvereinbarung (Gültigkeit von 07 - 12/14) Kur
Wer rückt nach?
ÄlterHallo BR Kollegen, ich hätte eine Frage zum Thema Vertretung im BR. Wir streiten seit einigen Tagen über das Thema Frauenquote. Jeder hat ein Gesetzgefunden zur Vertretung der BR Mitglieder ab
Arbeitsvertrag regelt keine Kurzarbeit
ÄlterHallo, bin Angestellter in der Firma mit Arbeitsvertrag. Im Arbeitsvertrag ist keine Klausel wegen Kurzarbeit. Im Arbeitsvertrag steht mein monatliches Einkommen und auch das 13 te Monatsgehalt. I
Fragen rund um die Kurzarbeit
ÄlterUnsere Arbeitgeberin hat es sich nicht nehmen lassen am frühen Morgen (um 04.30 h zum Arbeitsbeginn) höchstpersönlich den Mitarbeitern die bevorstehende Kurzarbeit anzukündigen. Der Betriebsrat wusste
Kurzarbeit / Coronakrise: dringende Fragen!
ÄlterMoin moin an alle, ich habe einige wichtige und dringende Fragen. Meine Frau hat gestern am 17.03. ein Schreiben vom Arbeitgeber erhalten, dass ab 16.03.2020 Kurzarbeit ansteht. Jeder Arbeitnehmer/in