Erstellt am 14.03.2009 um 17:03 Uhr von carrie
@bostonbulls
Was steht denn im AV über die wöchentliche Arbeitszeit?
Erstellt am 14.03.2009 um 17:15 Uhr von bostonbulls
Gar nichts,der AN hat eine Monatliche geregelte Arbeitszeit
Erstellt am 14.03.2009 um 18:01 Uhr von erwin
@bostonbulls
ihr seid doch beim Dienstplan in der MB, nutz diese
Erstellt am 14.03.2009 um 18:06 Uhr von peanuts
"Leider kann ich nirgendwo etwas über minimale zumutbare Arbeitszeit finden."
Als BR sollte man sich schon noch der existierenden Gesetze bedienen können ...
In diesem Fall empfehle ich das TzBfG und zwar die analoge Anwendung des § 12.
Erstellt am 14.03.2009 um 18:55 Uhr von bostonbulls
Vielen Dank ,damit kann man schon etwas anfangen.
@peanuts was meinst du denn mit analoger Anwendung?
Erstellt am 14.03.2009 um 19:08 Uhr von peanuts
Analoge Anwendung bedeutet in diesem Fall, dass vermutlich keine "Arbeit auf Abruf" vereinbart wurde, aber dieser Paragraph auf einen ähnlichen Tatbestand angewandt werden kann. In diesem Fall die fehlende Vereinbarung bzgl. der Verteilung der Arbeitszeit.