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Minimale tägliche Arbeitszeit - Weiss da einer Rat?

B
bostonbulls
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,eines unsere Br Mitglieder soll wohl schikaniert werden.Teilzeitkraft,ist im nächsten Dienstplan täglich für 1 stunde eingesetzt.Leider kann ich nirgendwo etwas über minimale zumutbare Arbeitszeit finden.Weiß da einer Rat? Danke

7.17606

Community-Antworten (6)

C
carrie

14.03.2009 um 18:03 Uhr

@bostonbulls Was steht denn im AV über die wöchentliche Arbeitszeit?

B
bostonbulls

14.03.2009 um 18:15 Uhr

Gar nichts,der AN hat eine Monatliche geregelte Arbeitszeit

E
Erwin

14.03.2009 um 19:01 Uhr

@bostonbulls

ihr seid doch beim Dienstplan in der MB, nutz diese

P
Peanuts

14.03.2009 um 19:06 Uhr

"Leider kann ich nirgendwo etwas über minimale zumutbare Arbeitszeit finden."

Als BR sollte man sich schon noch der existierenden Gesetze bedienen können ...

In diesem Fall empfehle ich das TzBfG und zwar die analoge Anwendung des § 12.

B
bostonbulls

14.03.2009 um 19:55 Uhr

Vielen Dank ,damit kann man schon etwas anfangen. @peanuts was meinst du denn mit analoger Anwendung?

P
Peanuts

14.03.2009 um 20:08 Uhr

Analoge Anwendung bedeutet in diesem Fall, dass vermutlich keine "Arbeit auf Abruf" vereinbart wurde, aber dieser Paragraph auf einen ähnlichen Tatbestand angewandt werden kann. In diesem Fall die fehlende Vereinbarung bzgl. der Verteilung der Arbeitszeit.

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