Erstellt am 30.03.2020 um 12:32 Uhr von Kjarrigan
In der Regel ist Qualifikationszeit 7 Weiterbildung zeit ja Arbeitszeit.
Das müsste man vorher abklären.
Ist es Arbeitszeit ist diese zu vergüten.
Es bietet sich ja an die Qualifikation - die sonst zu kurz kommt weil man den AN nicht entbehren kann - auch während bzw. grade in der Kurzarbeit auszubilden - da keine "normale Arbeit" zu verrichten ist.