Plicht zur Qualifizierung ?
Hallo Zusammen, kann ein MA gegen den eigenen Willen zu einer Qualifizierung gezwungen werden ?
10 Ma sind im Lager als Kommissionierer beschäfftigt, 4 davon sollen als Verlader qualifiziert werden, die Mitarbeiter wurden nicht gefragt.
Wie ist das Mitbestimmungsrecht der Betriebrates und kann der Mitarbeiter die Qualifizierung tatsächlich anlehnen ?
Gruß Mark
Community-Antworten (6)
16.02.2012 um 08:36 Uhr
Warum will er sich denn nicht Qualifizieren? Gibt es dabei evtl einen Verdienstausfall oder andere Nachteile?
16.02.2012 um 10:12 Uhr
Die Knackpunkte an der Sache:
- Ändert sich durch die Verladertätigkeit derart, das von einer Versetzung nach §95 (3) BetrVG auszugehen wäre? Dann wäre der BR erstmal bei der geplanten Versetzung im Boot.
2.hat der AG nach §106 GewO das Weisungsrecht wenn die dort genannten Einschränkungen nicht zutreffen und kann den AN die Tätigkeit "Verlader" zuweisen (vorgehaltliche der Zustimmung des BR aus 1., sofern erforderlich).
- Ändert sich die Tätigkeit (unabhängig von 1.) derart, dass die Kenntnisse der AN nicht mehr ausreichen, so hat der BR sogar das Recht diese Schulungen zu fordern (§97 (2) BetrVG)!
Alles zusammengenommen siehst Du, dass der AG nicht nur das Recht hat seinen AN neue Tätigkeiten anzuweisen ohne sie zu fragen, sondern natürlich auch das Recht sie entsprechend zu schulen, wozu er sogar vom BR verpflichtet werden kann! Damit ist natürlich obligatorisch, dass der AG die Schulungen (ebenfalls Weisungsrecht) anweisen kann. Einzige Bedingung: Er muss die Schulungen bezahlen und auch die Teilnahme der AN an diesen als AZ bezahlen. Will er eines von beiden nicht, so besteht auch keine Verpflichtung der AN daran teilzunehmen.
16.02.2012 um 10:33 Uhr
natürlich kann es auch mal Gründe geben, um eine Fortbildung anzulehnen, wenn z.B. die zeitliche Lage mit der Familie nicht zu koordinieren ist. Aber das sollte eigentlich nur zu einer zeitlichen Verschiebung führen. Völlig ablehnen macht doch keinen Sinn.
Es muss doch auch im Interesse der Arbeitnehmer sein, auf dem neusten Stand zu sein. Vermeidet man Bildung ist man irgendswann unqualifiziert und nicht mehr voll einsetzbar - mit allen denkbaren Folgen.
16.02.2012 um 12:51 Uhr
Hallo, wenn ich mich nicht täusche kommt der begriff "Verlader" aus dem Gefargutrecht. Da geht es um die Beförderung von Gefahrgut auf der Strasse und dort wird gefordert dass "Verlader" zu benennen sind. Also müssen da auch MA geschult werden. Meist macht das der Gefahrgutbeauftrage vor Ort.
16.02.2012 um 17:56 Uhr
Erstmal Sorry, wegen dem Doppelpost, war ein Fehler meinerseits !
Aber was ist wenn der Mitarbeiter nicht möchte, da er sich Überfordert sieht ?
Stress, Mehrarbeit und erhöhte Verandwortung ?
16.02.2012 um 20:19 Uhr
Wie gesagt: Wenn sein Arbeitsvertrag diese Veränderung hergibt (sprich: eine Versetzungsklausel (z.B. der AN verpflichtet sich angewiesene Arbeiten aller Art zu leisten, o.ä.) enthält), so ist der einzige rechtliche Hemmschuh ein Widerspruch des BR zur Versetzung.
Selbst wenn der Vertrag keine derartigen Klauseln enthält begibt man sich als AN aufs Glatteis wenn man derartiges ablehnt.
Alles andere liegt im Verhältnis zwischen AG und AN selbst. Wenn das Verhältnis gut genug ist läßt sich da sicher was machen. Ist es eher entgegengepolt, so gibt es AG die nur darauf warten, dass AN sich gegen so was auflehnt um ihm den Marsch (zur AfA) zu blasen.
"Überfordert" zählt nur, wenn es sich medizinisch belegen läßt.
Aber hier:
Stress, Mehrarbeit und erhöhte Verandwortung ?
Gibt es einen Hemmschuh: den BR.
Stress
Gibts einen Arbeitsplatz ohne Stress? Der Stress darf nur nicht gesundheitsschädlich werden, und da kann der BR in Sachen Gesundheitsschutz schon was machen...
Mehrarbeit
Genehmigt Euer BR einfach jegliche Mehrarbeit? Dann würde ich ihn mal bitten die Bremse reinzuhauen.
Verantwortung
Mehr Verantwortung? Da sind wir doch bei den Schlagworten "Versetzung" und "Umgruppierung", also wieder MB....
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